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Microsofts „Xbox-Live“-Manager stellt neues Konzept zur Unterdrückung missliebiger Meinungen auf Spieleplattformen vor

Einleitung

Vor wenigen Tagen gab der Leiter der Videospiel-Plattform „Xbox-Live“, Phil Spencer, im Rahmen eines Interviews mit der us-amerikanischen Zeitung „New York Times“ ein höchst bedenkliches „Gedankenspiel“ zum Besten . Was der NWO-Apologet Spencer in diesem Rahmen äußerte übersteigt nämlich bei weitem die mittlerweile auf vielen sozialen Medien allgegenwärtig gewordenen „bloßen“ Zensurmaßnahmen. Weitergehend sollte die Tatsache, dass Spencer ausdrücklich nicht nur für sein Ressort bzw. Microsoft per se denn vielmehr allgemein spricht, höchst bedenklich stimmen, zumal Computer- und Konsolenspiele nun einmal bereits seit langem einen massiven Rezipientenkreis adressieren.

Von üblicher Zensur zur vollständigen Aussperrung der (zahlenden) Nutzer

Unter dem Deckmantel an sich durchaus nachvollziehbarer Bekämpfung sexueller Belästigungen. Beleidigungen und Bedrohungen allgemeiner Natur, so lieferte Spencer im Rahmen besagten Interviews den Kern der Agenda (seiner – JÜDISCHEN – Hintermänner) gleich mit: Unterdrückung „rassistischer“ Meinungen.

Der wahre Kern besagter Agenda enthüllt sich nämlich weitergehend, wenn man die Tatsache vergegenwärtigt, als dass sexuelle Belästigungen, Beleidigungen, Bedrohungen sowie die (bezeichnenderweise unerwähnt gebliebene, aber für- zahlende (!) – Spieler bzw. Kunden absolut relevante Komponente) „Sabotage von Spielabläufen“ durch „Teamkiller“, „Cheater“ etc. nun einmal völlig unpolitische Verhaltensweisen darstellen. Spencer äußert sich jedoch (schlussendlich) dahingehend, als dass man „politischen Aktivitäten keine Bühne geben wolle“. Überschrieben wird der Maßnahmenkatalog jedoch als Mittel zur Begegnung „toxischen Verhaltens“ und zur Verbesserung der Spielabläufe. Es gibt sicherlich keine zwei Meinungen darüber, dass sexuelle Belästigungen etc. absolut „toxisch“ sind, um bei diesem Zeitgeist-Begriff zu bleiben. Nur mutet es doch mehr als bizarr an, reine Meinungsäußerungen (welche bspw. in den USA – verfassungsgemäß sogar UNEINGESCHRÄNKT gilt) gleichsam als per se „toxisch“ zu bezeichnen.

Die große Linie lässt sich mithin ganz klar erkennen. Die großen, allesamt direkt oder indirekt in jüdischen Händen befindlichen Unternehmen suchen das Recht auf freie Meinungsäußerung systematisch zu unterminieren. Gerade die Spielebranche, welche mittlerweile weitestgehend digitalisiert ist und hierdurch auch entsprechende soziale Interaktionsmögichkeiten entwickelt hat, sie stellt ein wichtiges Medium insb. für die Jugend dar. Und die Jugend ist die Zukunft. Insoweit trachtet Alljuda natürlich danach diese zu kontrollieren. Folgerichtig, so hat die NSDAP/AO daher bereits frühzeitig damit begonnen, ihre Inhalte zu digitalisieren und hierdurch Gegenaufklärung zu ermöglichen. Dabei wurde mitunter auch durchaus der spieletechnische Zeitgeist getroffen (s. nur den „Skandal“ um „Nazi-Moorhuhnjagd“).

WIE perfide sich dies nunmehr ausgestalten soll, darüber lässt Spencer gar keine Zweifel (mehr). Und zwar sollen sich die Nutzer verstärkt gegenseitig denuzieren, insb. auch auf „Listen“ setzen, welche noch dazu – entgegen jedweder datenschutzrechtlichen Grundsätze – darüber hinaus auch noch plattformübergreifend weiterverbreitet werden sollen. Funktioniert dies nicht, so sollen – zahlende – Kunden künftig schlichtweg – plattformübergreifend – gesperrt werden (also unbenommen ob sie sich auf anderen Plattformen ebenfalls haben etwas „zuschulden“ kommen lassen). Zudem sollen verstärkt KI-Maßnahmen wie Wortfilter und andere Maßnahmen in die Kommunikationskanäle der Spieleplattformen implementiert werden.

Höchst bezeichnend, wie sich (jüdische) Konzerne zu Zensoren, Strafverfolgern, Richtern, Anklägern und Henkern gleichermaßen aufschwingen, und neben dem Rechtsstaatsprinzip gleichsam – ganz nebenbei – auch noch Verfassungen und Datenschutzrichtlinien div. Staaten gleich mit auszuhebeln trachten. Auch dies eine weitere Manifestation des Unglückes, welches die allgegenwärtige Monopolisierung und Verflechtung kapitalistischer Strukturen gerade auch im Bereiche des Digitalwesens mit sich bringt.

Sollte diese Dystopie dereinst Wirklichkeit werden, so wäre es – im Angesichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes – zumindest in der (Rechts-)Theorie interessant zu beobachten, ob dann auch gegen die div. marxistischen, anarchistischen und auch (primär muslimisch-) religiösen Spielerzusammenschlüsse (in Form von „Clans“, Diskussionsforen, sonstige Zusammenschlüsse/(Interessens-)Gruppenbildungen innerhalb der div. Plattformen etc. vorgegangen wird (Spoilerwarnung: ———————— natürlich nicht!).

Fazit

Bereits von dem Standpunkte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgehend, so stellt dies Gebaren einen Schlag gegen die freie Rede in höchstem Maße dar. Denn mal ehrlich: es existieren bspw. viele „Spiele“ (bzw. Simulationen) mit soziologisch, politisch, historisch, religiösen, ökonomisch und/oder auch militärtheoretisch durchaus relevanten Inhalten. Da ist es doch ganz natürlich, dass sich die Nutzer austauschen? Alleine deshalb schon – und das ist an dieser Stelle wirklich in keinster Weise rhetorisch gemeint – wäre es doch wirklich bedauerlich, derartigen – breitgefächerten – Diskurs unterdrücken zu wollen?

Für Uns, als Nationalsozialistische Bewegung, kann aber letztlich nur folgendes relevant sein: wie bereits obig ausgeführt, so stellen PC- und Videospiele respektive deren soziale Interaktionsmöglichkeiten absolut relevante ergänzende Anknüpfungspunkte für Unsere politische Arbeit dar: sei es nun im Hinblick auf das vorpolitische Feld oder aber auch im Kontexte direkter Rekrutierungsoptionen per se.

Ersteres ist sicherlich gerade für Kameraden im Geltungsbereich von BRD und BRÖ relevant; behindern die einschlägigen Gesinnungsparagraphen doch eine allzu offensive propagandistische Tätigkeit. Gerade den Kameraden in den besetzten Reichsteilen sei daher davon abgeraten, allzu offen auf derlei Plattformen zu operieren. Vielmehr sollte die Sache i.S. des „Eisberg-Prinzipes“ angegangen werden. In diesem konkreten Falle: Verzicht auf einschlägige Nutzernamen („Nicknames“) sowie Profilbilder. Plattformen regulär nutzen. In den vergangenen Jahren haben sich die Kommunikationswege ohnehin bereits vielfach auf Drittanbieter verlagert. Also Umfeld beobachten, geeignete Kandidaten auf andere Kommunikationskanäle weiterleiten (falls nicht bereits ohnehin schon geschehen) und diese dann gezielt ansprechen. Jedwede Kommunikation politischer Natur sollte bereits in Anbetracht ebenfalls angekündigter Wortfilter und sonstiger (KI-)Überwachungsmaßnahmen bereits AUSSCHLIEßlICH erst auf besagten externen Kommunikationsplattformen geführt werden. Wichtig: Plattformen wie „Xbox Live“ etc. sollten als MITTEL zum Zweck und NICHT als SELBSTZWECK Verwendung finden. Summarisch betrachtet heißt dies im vorliegenden Falle – wie vorstehend ausgeführt – weitergehende Kommunikation auf anderen Kanälen führen. Wenn also die Hakennasen bspw. in der Chefetage von „Xbox Live“ vermeinen ihre Plattform „entnazifizieren“ zu wollen, so wird dann eben die Kommunikation auf Kanäle außerhalb ihres Zugriffsbereiches verlagert – und dort das Potential abgeschöpft. So einfach ist es.

„Funfact“: vor wenigen Jahren noch haben die Repressionsorgane des BRD-Regimes – unter Vorwand vermeintlicher „Terror-Abwehr“ verkündet, Spieleplattformen verschärft beobachten zu wollen. Die nunmehr anstehende „Säuberungswelle“ auf diesen Plattformen dürfte diesem Observationsinteresse jedenfalls deutlich zuwiderlaufen. Denn was bleibt, wenn sich die seriöse Rekrutierungsarbeit auf Kanäle außerhalb des Zugriffsbereiches der Spieleplattformen verlagert haben wird, – und wohl auch niemals totzukriegen sein wird -, werden dann nur noch – für Uns völlig unattraktive – provokative „Clans“ und Nutzergruppen allenfalls anpolitisierter Natur sein, deren „Aussagen“ sich (weiterhin) in der Zurschaustellung von Hakenkreuzen u.ä. im Gruppenprofil sowie gewisser Nonsens-Äußerungen erschöpfen wird. Sollen sich die privatrechtlich agierenden Zensoren und die Damen und Herren der ZOG-Nachrichtendienste daher von da an ruhig künftig damit befassen, solche harmlosen pubertären Minderjährigen und sonstige Provokateure zu verfolgen. Beherzigen wir die vorstehend aufgeführten Ansatzpunkte, so kann Uns derartig blinder „politisch-korrekter“-privatrechtlicher Aktionismus und Behördenirrsinn dann fortan herzlich egal sein, WENN wir -wie auch in sovielen anderen Fällen in der Vergangenheit – auch künftig willens und in der Lage sind FLEXIBEL zu reagieren. Schauplätze und Erscheinungsformen verändern sich, die SACHE aber, sie bleibt…!

Interessant dürfte es übrigens in den USA (Firmensitz der meisten Anbieter) werden. Dortige Netzaktivisten haben eine große Verfassung im Rücken, und es könnte daher durchaus im Bereich des möglichen liegen, als dass bei tatsächlicher Umsetzung der angekündigten Agenda entsprechende Verfahren aufgrund Verletzung verfassungsmäßiger Rechte anhängig gemacht werden könnten. Wenn in einem solchen Rahmen eine (ggf. höchstrichterliche) Grundsatzentscheidung erwirkt werden, so könnte dies durchaus Folgewirkungen zeitigen. Aber auch Kameraden innerhalb der EU haben Optionen: namentlich die Heranziehung entsprechender datenschutzrechtlicher Verordnungen.

In diesem Sinne: egal zu welcher Zeit, egal in welcher Gestalt – der Kampf geht weiter!

– Wehrwolf –