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Erneuter Schauprozess gegen den „Volkslehrer“ Nikolai Nerling gestartet. Ein weiterer Angriff des BRD-Regimes auf die Rede- und Pressefreiheit!

Einleitung

Am heutigen Tage steht der unter dem Namen “Volkslehrer (VL)“ bekannt gewordene nationale Journalist Nikolai Nerling wiedereinmal vor einem BRD-“Gericht“. Es handelt sich dabei nicht um den ersten Schauprozess gegen den “Volkslehrer“, dessen journalistische Videobeiträge u.a. auf Youtube, Bitchute, Instagram, Twitter und Telegram zu finden sind. Diese Videos bewegen sich durchweg auf hohem inhaltlichen Niveau, wobei in diesem Rahmen mitunter durchaus kontroverse Thesen vertreten werden. Wo der VL mit Andersdenkenden konfrontiert wird, da begegnet er diesen eingangs stets ausgesprochen höflich und ermöglicht auch einen offenen Dialog (welcher mitunter auch seitens der Gegenseite angenommen wird). Allerdings wird Kamerad Nerling im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit jedoch auch immer wieder zum Ziel “staatlicher“ Repression und/oder Angriffen von Linken und/oder Ausländern.

Dem Kameraden werden seitens der Berliner “Staatsanwaltschaft“ aktuell div. angeblich durch diesen erfüllte “Straftatbestände“ vorgeworfen, welche dieser im Rahmen seiner journalistischen Arbeit begangen haben soll. So wird dem “Volkslehrer“ u.a. vorgeworfen im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit ein Interview geführt sowie ein Bild publiziert zu haben. Bislang sind zwei Verhandlungstage für diese “Justiz“-Posse auf Steuerzahlerskosten angesetzt, wobei man sich bereits schon jetzt fragt, ob sich die Berliner “Justiz“ nicht vielleicht doch lieber mit tatsächlichen Kriminalfällen, bspw. aus dem Bereiche der Clankriminalität oder des Linksterrorismus, befassen sollte. Berliner Durchschnittsbürger deutscher Herkunft würden sich darüber sicherlich freuen…

Reinste Willkür wird zur Grundlage eines Schauprozesses gemacht

Auch die aktuellen Vorwürfe der Berliner “Staatsanwaltschaft“ sind völlig aus der Luft gegriffen und dienen einzig dem Zwecke der – rechtsmissbräuchlichen – Repression zum Nachteile eines unabhängigen Journalisten. So wird dem “Volkslehrer“ bspw. zum Vorwurfe gemacht die bekannte Revisionistin Ursula Haverbeck interviewt zu haben und dieses Interview im Anschluss in das Internet gestellt zu haben. Offenkundig, so “vergessen“ diese Pseudo-“Juristen“ jedoch die Tatsache, als dass sowohl vor als auch nach Nikolai Nerling div. andere Journalisten und Sendeanstalten Frau Haverbeck interviewt haben, und diese Interviews ebenfalls sowohl via Internet als auch analogem TV im Geltungsbereiche der BRD ausgestrahlt und auch videoarchivarisch vorgehalten worden sind. Niemand hat bislang jedoch diese Journalisten und Sendeanstalten angeklagt. Weitergehend, so wird dem Kameraden vorgeworfen eine Veranstaltung durch „laute Zwischenrufe gestört“ haben. Es ist allgemein durchaus üblich, dass Journalisten durch „laute Zwischenrufe“ auf sich aufmerksam machen (müssen) um ihre Fragen adressieren zu können. Wenn man es nun jedoch so drehen sollte als dass diese „Zwischenrufe“ nicht im Rahmen journalistischer Tätigkeit erfolgt seien, so kommen wir hier auf das Gebiet der bereits vor einigen Monaten durch BRD-Bonzen losgetretenen “Störlärm“-Debatte. Wenn jeder, der eine Veranstaltung des Nationalen Widerstandes (NW) oder sonstiger rechter Bewegungen durch Störlärm behindert hat angeklagt (und verurteilt werden würde), ja, dann bräuchte es wohl mittlerweile Lager um die schiere Masse solcher Straftäter überhaupt irgendwie unterbringen zu können… Ebenfalls nur als heuchlerisch, so muss der Vorwurf bezeichnet werden, als dass der VL „das Bild einer den Hitlergruß zur Schau stellenden Person verbreitet“ haben soll. Nun, auch solche Bilder fließen u.a. auch in journalistische Arbeiten ein (geschweige denn in historische Abhandlungen etc.). Jetzt werden sicherlich wieder einige gehirngewaschene BRD-Zombies das unsägliche Wort „what-aboutism“ im Munde führen, da es, ausweislich dieser Degeneraten, heutzutage nicht mehr schicklich sein soll Heuchelei und Willkür als das zu bezeichnen was sie ist… (reine Rabulistik). Dann müssen diese Leute aber auch so konsequent sein und den alten juristischen Grundsatz „Tu quoque“ („auch Du“), auf dem im Übrigen u.a. auch das Grundgesetz (GG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) basieren, abschaffen. Dann soll sich halt einmal so ein aufgeblasener BRD-Bonze öffentlich dahinstellen und sagen: „ALLEIN WIR bestimmen was Recht ist!“. Hat bislang jedoch keiner getan… Könnte nämlich vielleicht doch allzu sehr die Propagandalüge von dem „unbestechlichen“, „neutralen“ „Rechtsstaat“ in Frage stellen? Vor allem würden dann auch einmal endlich die Fronten ganz klar ersichtlich werden…

Auch die anderen Tatvorwürfe basieren auf ähnlich abstrusen “Grundlagen“. Es würde mithin den Rahmen sprengen, auf jede einzelne Phantasie der Staatsanwaltschaft Berlin en détail eingehen zu wollen. Daher im Kontexte des alten Rechtsgrundsatzes „Tu quoque“ vielleicht abschließend noch zwei kleine Bemerkungen. Die erste zu dem Tatvorwurf angeblicher Körperverletzung: wer die Videos des VL kennt der weiß, dass Kamerad Nerling an keiner Stelle je Personen angegriffen hat. Im Gegenteil! Der Kamerad ist – dokumentiert – oftmals und wiederholt zum Ziele u.a. von Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen und zum Teil auch offenen Gewaltattacken seitens Linker und/oder Ausländer geworden. Diese Straftaten zum Nachteil des Nikolai Nerling sind mitunter auch aus Gruppen heraus begangen worden. Dass sich der VL dort, wo seitens Versammlungs-Ordnern, Security-Mitarbeitern, Ordnungsamt und/oder Polizei (je nach Schauplatz) trotz seiner – ebenfalls dokumentierten – Hilferufe nicht eingegriffen worden ist (was u.a. unterlassene Hilfeleistung darstellt), wohl nicht einfach hat verprügeln lassen, dies sollte nicht nur moralische denn auch juristische Anerkennung (u.a. auch im Kontexte Notwehrrecht) finden. Auch hier seien die Bonzen dazu aufgerufen wenigstens einmal ehrlich zu sein. Dann stellt Euch doch vor das Volk und proklamiert: „Das Notwehrrecht wird für Rechte ausgesetzt.“ Macht das doch mal… (könnte einen interessanten paradoxen Effekt auslösen…). Wäre wenigstens ehrlich. Zudem wäre es auch einmal interessant die „Vertraulichkeit des Wortes“ in vorliegendem Falle einmal einer näheren Untersuchung unter Anwendung des AGG zu unterziehen, und zwar bereits deshalb, als dass der Kamerad regelmäßig im Rahmen seiner Arbeit zum Opfer von ungewollten Porträtaufnahmen gemacht wird, und es zudem auch dazu kommt dass Linke dessen Daten vor Ort an andere Personen weitergeben (z.T. durch laute Zurufe). Und gegen die kursierenden „Dossiers“ der Antifa die höchstpersönlichen Lebensverhältnisse des VL betreffend ist bislang auch noch keine Staatsanwaltschaft eingeschritten, oder?

Man könnte fast meinen, dass in diesem “Staate“ keine Rechtsgleichheit herrscht… Ist aber Rechtsgleichheit nicht eines der Hauptmerkmale eines Rechtsstaates?

Fazit

Auch dieser unsägliche Schauprozess illustriert jedenfalls nur einmal mehr die Tatsache, als dass die Grundrechte oppositioneller Deutscher zunehmend weiter eingeschränkt werden und hierdurch die Spaltung des Volkes in politische “Kasten“ weiter vorangetrieben wird. Neben der bereits seit Jahrzehnten währenden faktischen Einschränkung auf individuelle freie Rede, Anspruch auf ein Bankkonto sowie Berufswahl/-ausübung für Rechte, so wird nunmehr gleichsam und ergänzend Pressefreiheit sowie Notwehrrecht beschränkt bzw. eine politische Gruppe aus diesem Rechtskanon exkludiert, und damit im Ergebnis dem Normzweck des AGG Hohn gesprochen. Interessant wäre natürlich im Rahmen des aktuellen “Prozesses“ einmal dezidiert die Thematik “Störlärm“ einer näheren juristischen Prüfung zu unterziehen; namentlich unter Anwendung des AGG (an dieser Stelle sei übrigens noch ergänzend erwähnt, als dass die journalistische Arbeit des Kameraden oftmals durch Störlärm der Gegenseite systematisch behindert wird).

Im Falle des Kameraden Nikolai Nerling ist die „staatliche“ Intention natürlich die, mit jenen Mitteln einen höchst erfolgreichen nationalen Medienschaffenden auszuschalten. Die ganze bezeichnende Niedertracht wird noch zusätzlich durch die Tatsache, als dass der erste Verhandlungstag auf den Geburtstag des Kameraden gelegt worden ist nur noch einmal besonders greifbar illustriert.

Wir wünschen dem Kameraden auf diesem Wege alles Gute, sowohl in Bezug auf den Prozessausgang als auch zu dem neuen Lebensjahre!

Naturgemäß ist eine Prozessführung nicht kostenlos, und so erscheint es mithin durchaus sinnvoll den ein oder anderen Euro für den Kampf um Recht und Wahrheit beizusteuern. Möglichkeiten zu spenden bestehen hier: https://volkslehrer.org/?page_id=70

In diesem Sinne: hoch die nationale Solidarität!

– Wehrwolf –

Aktion „Klabautermann“ – oder wie BRD-Nachrichtendienste eine frustrierte Chatgruppe zu einer bundesweit operierenden „Terrororganisation“ aufbauschen

Einleitung

Wie die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Koblenz am Donnerstage verlautbaren ließ, so sei nunmehr Anklage gegen zwölf Männer und Frauen einer „Telegram“-Chatgruppe aufgrund angeblicher „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ erhoben worden. Vier Personen wurden in Untersuchungshaft genommen.

Die Chatgruppe, welche sich laut Anklagebehörde u.a. aus Angehörigen der „Telegram“-Gruppen „Aktive Patrioten“ sowie „Vereinte Patrioten“ zusammensetzen soll, habe angeblich u.a. die Entführung des BRD-Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) (Aktion „Klabautermann“) sowie Sprengstoffanschläge auf die nationale Energieversorgung geplant haben. Darüber hinaus soll gar ein Umsturz inkl. Machtübernahme geplant worden sein. Die angeblichen Verdächtigen werden primär der Reichsbürgerbewegung zugeordnet.

Bezeichnenderweise „basieren“ die diesbzgl. „Ermittlungsergebnisse“ einzig auf angebliche Chatverläufe, welche primär über verdeckte Ermittler gelaufen sein sollen sowie schwerlich zuordbare Textdokumente. Konkrete Beweise konnten ungeachtet dessen, als dass 20 Durchsuchungsbeschlüsse in 9 Bundesländern durch ein Aufgebot von mehreren hundert Beamten vollstreckt und durch mehrere Staatsanwälte koordiniert worden sind jedoch selbstverständlich nicht vorgebracht werden.

Die Reaktion der Etablierten

Die Lügenmedien überschlugen sich selbstverständlich ob dieser amtlichen Mitteilung, und sekundierten brav das „staatliche“ Narrativ.

Da diese primitiven Propaganda-Phrasen bereits tausendfach schon aus der Vergangenheit bekannt sind, wollen wir diese daher nicht wiederholen. Eine ganz bezeichnende Aussage des BRD-Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) sei an dieser Stelle jedoch herausgegriffen. So äußerte sich Scholz auf „Twitter“ dahingehend, als dass (angeblich) „jeder in Deutschland seine Meinung sagen dürfe“. Diese“ habe aber Grenzen“. Und die „Grenze stelle Gewalt“ dar. Dumpfbacke Scholz unterschlägt dabei jedoch die Tatsache, als dass tatsächlich auch schon die Abbildung gewisser Symboliken oder auch nur die kritische Auseinandersetzung mit staatlich verordneten Narrativen in Bezug bspw. auf den angeblichen „Holocaust“ bereits strafbar sind – allesamt gewaltlose „Delikte“. Wir wollen Uns an dieser Stelle nur das Beispiel der Ursula Haverbeck in das kollektive Gedächtnis rufen! Es ist gar nicht lange her, als ihr Mistratten eine Frau von über 90 Jahren einzig aufgrund – friedlicher – kritischer Forschungstätigkeiten in das Gefängnis geschleift habt! Und wievielen (ausländischen) Gewalttätern habt ihr gleichzeitig Freispruch, Geldstrafe oder Bewährung erteilt!? Ihr dreckigen Heuchler!

Selbstgeschaffener Dissens

Und DAS ist ja der Punkt. Dieses ebenso moralisch verkommene wie gleichsam auch fachlich inkompetente Judenregime zeichnet doch selbst verantwortlich für den kontinuierlich zunehmenden Dissens, und dies beileibe nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie!

Zum einen wird dieser Dissens grundlegend bereits durch offenkundig völlig defizitäre, ja volksverachtende „Politik“ generiert. Dies bereits seit dem ersten Tage des bestehens dieses „Staates“. Denn was ist dieser „Staat“? Eine Schöpfung der Alliierten im Rahmen ersten „Nationbuildings“. Seither wird kontinuierlich eine Erfüllungspolitik betrieben welche entweder an den Interessen des Volkes vorbeigeht oder sich gar gegen die (Lebens-)Interessen der Nation wendet! Profiteure sind das Ausland, das Judentum – und eben deren bundesrepublikanische Erfüllungsgehilfen in Parlamenten, Ministerien sonstigen Behörden sowie den Medienanstalten und gewissen Unternehmen.

„Vermittelt“ wird dieser systematisch-organisierte Volksverrat auf eine derart widerliche Art und Weise, als dass hierdurch nur jeder Mensch mit einem ansatzweise intakten moralischen Kompass auf das hellste empört sein muss (die aktuelle Aussage Scholz‘ zum Thema angeblicher Meinungsfreiheit stellt in diesem Kontexte ein gutes Beispiel dar). Jedwede kritische Äußerung wird gleichsam jedoch ebenso systematisch-organisiert niedergeschlagen, kann dieses Regime doch bereits aus Gründen nacktesten Selbsterhaltungstriebes keine Oppositon gebrauchen.

All dies schürt Dissens. Damit dieser Dissens aber nicht mehrheitsfähig wird, so muss er dämonisiert werden. Das tun primär die Medienstalten. Wenn auch diese Eindämmungstaktik nicht hilft, so werden schwerere Geschütze aufgefahren. Dann wird nicht mehr verleumdet sondern kriminalisiert. Es ist dies nicht das erste – und wohl leider auch nicht das letzte – Mal, als dass dieser Unrechts“staat“ seine Behörden dazu missbraucht mittels nachrichtendienstlicher Maßnahmen wie bspw. Waffenbeschaffungen, Fälschung von Beweismitteln, Manipulation von Zeugen oder gar direkt-gesteuerter V-Leute verzweifelte Bürger zu „Terroristen“ zu stempeln – und diese dann am Ende den Lügenmedien zum Fraße vorzuwerfen, auf dass die – friedliche – politische Opposition einen weiteren Dämpfer durch neu angefachte Greuelpropaganda erhält – und am Ende alles so bleibt wie es war… ((man mag zu den Pandemieschutzmaßnahmen stehen wie man will, aber) in diesem Kontexte treffende Aussage des Lauterbach: „werde weitermachen wie bisher“… – pures Öl in das Feuer gekippt…).

Fazit

Das es sich bei den angeblich „Tatverdächtigen“ um keine Terroristen handelt, dies illustriert bereits die Tatsache ihres offenen Auftretens im Rahmen von Mainstream-„Social Media“.

Aber selbst wenn es sich bei den o.g. Personen wirklich um Leute handeln sollte, welche derartige Pläne gehegt haben, so erscheint dies vollkommen naiv. Naiv aber ist auch das Regime. Diesen Judenknechten sollte eigentlich die Tatsache gewahr sein, als dass der einzige Weg Gewalt zu verhindern darin bestehen kann, die volksfeindliche, Unsere nationalen Lebensinteresse und die Ehre zuwiderlaufende Politik endlich einzustellen und den Weg für einen politischen Neuanfang des Deutschen Volkes freizugeben (dies bezieht sich auf das Gebaren seit 1949, nicht einzelner Aspekte…). Es ist doch völlig illusorisch anzunehmen, dass jedwede militante Aktion von vornherein verunmöglicht werden könne. Ja, das Regime hat das Volk schusswaffentechnisch quasi entwaffnet, aber – wie bspw. bereits die Antike prominent im Falle Cäsars illustriert hat -, so kann auch ein einzelner Märyrer bspw. im Rahmen einer Selbstopferaktion mit einem Messer bewaffnet so einiges ausrichten, zumal sie Messer etc. nicht verbieten können. Und solange Benzin etc. frei verkäuflich bleibt und darüber hinaus, bekanntermaßen, jedem substanziierten Chemiebuch die Herstellung bspw. von Schwarzpulver ganz einfach zu entnehmen ist, solange braucht sich auch niemand – wie im aktuellen Fall – „Minen“ von verdeckten Ermittlern aushändigen zu lassen. Das Regime muss im Übrigen ja selbst einräumen, dass es Anschläge durch Einzeltäter in keinster Weise verhindern kann, solange diese sich eben bis zur Aktion bedeckt halten.

Wir als politische Partei haben schon immer gewaltlos agiert, und werden dies auch weiterhin so halten. Unser Bestreben liegt daher einzig darin die Volksgenossen aufzuklären und politisch zu organisieren, um hierdurch dereinst eine – friedliche – Wende zu ermöglichen. Wer sich friedlich organisieren will, der kann dies daher auch gerne weiterhin tun. Bezeichnenderweise – und da sind wir wieder bei dem Thema „Meinungsfreiheit – sind auch wir verboten und werden verfolgt, einzig weil wir eine andere politische Auffassung als das aktuelle Regime vertreten.

Das Regime sollte sich daher bereits eingedenk der Tatsache, als dass es natugemäß keine 100 prozentige Sicherheit gibt…, einmal fragen, ob es wirklich so intelligent ist friedliche Opposition zu verfolgen und zu unterdrücken, oder man den Leuten nicht besser die Möglichkeit geben sollte sich friedlich, bspw. eben in den Reihen der NSDAP/AO, in politischer Hinsicht zu betätigen, anstatt – unter tatkräftiger Beteiligung der sog. „Sicherheits“behörden – verzweifelte Menschen systematisch zu kriminalisieren und in den Bereich der Gewalt(ausübung) zu treiben.

Jeder versuchte oder tatsächlich erfolgte Anschlag der Vergangenheit oder auch der Zukunft solcher Leute geht daher direkt wie indirekt auf das Konto des Regimes (wer mit dem Feuer spielt…). Das ist die bezeichnende Wahrheit. Moralisch zu verurteilbar erscheinen demnach daher jedenfalls einzig die Mächte, welche solche „Täter“ überhaupt erst in so eine Situation getrieben haben.

In diesem Sinne: Deutschland erwache!

– Wehrwolf –