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Achtung! Volksschädling in Weiden (Oberpfalz) wohnhaft! Am gestrigen Tage ist das Urteil gegen den sadistischen Serien-Tierquäler gesprochen worden.

Vorwort

Als ehrenamtlich getragenes zivilgesellschaftliches Medienprojekt haben wir leider nicht die Kapazitäten über jede Schandtat des dreckigen Untermenschentumes zu berichten.

Vorliegender Fall aber ist jedoch so eindeutig gelagert und in der Tatausführung nur als höchst verachtenswert zu bezeichnen, als dass eine Berichterstattung vorliegend wahrlich unumgänglich erscheint.

Einleitung

Am gestrigen Tage wurde das duch mehrere Instanzen getragene Verfahren nun beendet. Der Untermensch ist durch das Landgericht (LG) Weiden aufgrund von div. schweren Fällen der Tierquälerei nunmehr zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Erschwerend hinzu kamen Vorstrafen. Ursprünglich vorgesehen waren drei Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Zudem ist dem Verurteilten die Haltung von Tieren auf Lebenszeit untersagt worden (was allerdings nur Sinn machen würde wenn Tiere ausschließlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises erstanden werden dürften, und Ausweisdokumente in einem solchen Rahmen dann auch abgeglichen werden würden…).

Der bis zu seinem Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Weiden in der Oberpfalz (Almesbacher Weg 2, 92637 Weiden) ausweislich Berichten wohl (weiterhin) in der Blücherstraße 3, 92637 Weiden wohnhafte 32-jährige Patrick K., Jahrgang ca. 1990, Brillenträger, Hilfsarbeiter im Bauwesen, ist rechtskräftig schwerster sadistischer Straftaten überführt worden.

Der Untermensch hatte im April 2020 Nagetiere und Vögel käuflich erstanden und diese dann über mehrere Wochen hinweg auf sadistischste Art und Weise gequält. Dabei soll der Täter die Tiere u.a. bei lebendigem Leibe in Pfanne oder auch Mikrowelle gebraten haben. Weitere Tiere sind durch den 32-jährigen Weidener bei lebendigem Leibe verbrannt oder bspw. durch Abtrennung der Pfoten verstümmelt worden oder auf andere Art und Weise brutal gequält und/oder getötet worden. Zudem sind noch div. weitere Folter- und Tötungsmethoden zur Anwendung gelangt. Hiervon hatte der Untermensch Videos angefertigt und die Aufnahmen entsprechend höhnisch kommentiert. Diese Videos wiederum wurden seinerzeit dann auch durch diesen selbst in Umlauf gebracht und auch noch einmal in schriftlicher Form glorifiziert. Eine Zeugin hatte sich anschließend glücklicherweise gegenüber der Polizei offenbart. Ein mutiger und anständiger Schritt der Volksgenossin!

Die juristische Aufarbeitung der BRD-Behörden – ein bitterer Beigeschmack bleibt

Zwar sind die BRD-“Behörden“ der Sache nachgegangen, aber man sieht, wie lasch im Ergebnis… Bezeichnend ist auch, dass im Raume Weiden wohl auch schon vor dem Jahre 2020 Fällen von Tierquälerei bekannt geworden sind, welche jedoch nie einem Täter haben zugeordnet werden können… Sicherlich existieren Strafrahmen. Allerdings ist gerade die bayerische “Justiz“ durchaus bekannt dafür auch Leute mit weniger bzw. überhaupt keinen psychischen Auffälligkeiten (bspw. Gustl Mollath) einfach mal über Jahre in der Psychiatrie verschwinden zu lassen… und generell auch ziemlich hohe Strafen auszusprechen. Warum gerade dieser Untermensch jedoch nicht (geschlossen-)behandlungsbedürftig sein soll, dies erschließt sich nicht. Besonders pervers: politische Dissidenten werden in BRD und BRÖ regelmäßig pathologisiert (bspw. Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich), und so ein Gesindel kommt einfach so davon (2 Jahre 9 Monate sind auch nicht die Welt; denn es existiert ja die bekannte Zwei-Drittel-Regelung, offener Vollzug etc…). Von den zum Teil extrem hohen Haftstrafen wegen der Verbreitung bspw. von Schriftstücken über historische Ereignisse etc., an dieser Stelle erst gar nicht erst zu sprechen…

Und damit kommen wir zu dem nächsten Punkt: während nationale politische Angeklagte seitens der Lügenmedien gezielt massiv abgelichtet und namhaft gemacht werden, da werden solche Untermenschen anonymisiert wo es nur geht, ja, lediglich Namensfrakturen sind bekannt geworden.

Man fragt sich regelmäßig, welche Maßstäbe die BRD-“Justiz“ und die Systempresse bei ihrem Vorgehen eigentlich anlegen…

Der Täter sucht die Öffentlichkeit

Ausweislich Sozialer Medien, so soll der Untermensch jedoch auf Facebook recht umtriebig sein. Wer also über einen FB-Account verfügt und zu dem Fall recherchieren möchte, dem sei ein Besuch des Profiles des Untermenschen (wohl auf FB-Gruppe zu der Stadt Weiden einliegend) anempfohlen.

Der Täter brüstet sich dort auch (nach wie vor) ob seiner Taten. Generell scheint der Untermensch sehr zu seinen Taten zu stehen; denn sein Auftreten vor Gericht ist medialerseits als bewusst „cool“ bezeichnet worden. Der Täter soll auch öfters mal den Daumen gereckt oder auch das Victory-Zeichen gezeigt sowie in die Kameras gegrinst haben. Er sucht also intensiv die Öffentlichkeit und den Kontakt zu interessierten Bürgern.

Fazit

Nach alldem kann, zumindest für den vorliegend befassten juristischen Laien, also mit Fug und Recht konstatiert werden, als dass es sich bei Patrick K. um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, welche auch nach wie vor öffentlich präsent sein will, zumal der Täter ja auch nach wie vor nicht nur zu seinen Taten steht denn auch sich ganz nonchalant damit brüstet, und seine Social Media-Präsenzen – trotz aller Kritik – aufrecht erhält etc. etc. Insoweit könnte man also davon ausgehen dass diese Gestalt wohl kein Problem damit haben dürfte Fragen zu seinen Taten zu beantworten. Aktuell ist er wohl noch in seinem Wohnort in Weiden aufhältig, bald aber schon in der JVA Weiden selbst.

Also: Informationen an alle fall- bzw. kriminalistischinteressierten Bürger, vor allem in Weiden und JVA Weiden, weiterverbreiten, sodass ggf. vielleicht eine juristische Diskussion mit diesem prominenten Protagonisten etc. zustande kommen kann und Tierhändler ob dieser Person gewarnt werden können. Bei all der regen Tätigkeit in den Sozialen Medien etc., und seiner selbst in Umlauf gebrachten Hausanschrift, so scheint der “Gute“ wohl sicherlich auch an postalischen Anfragen interessiert zu sein.

Aber letztendlich muss natürlich jeder selbst wissen wie er mit dem Fall umgeht. Der vorliegende Bericht stellt mithin lediglich eine gedankliche Auseinandersetzung mit einem aktuellen Justiz-Fall und der medialen und öffentlichen Rezeption der besagtem Falle zugrundeliegenden Geschehnisse, basierend auf den öffentlich zugänglichen Informationen, dar. Nicht mehr, nicht weniger.

Nach der dereinstigen Machtergreifung werden Fälle solcherart übrigens durch eine dann auch dem Geiste nach deutsche Justiz wieder gebührend behandelt, und Alt-Fälle neu aufgerollt werden.

In diesem Sinne: Jedem das Seine.

– Wehrwolf –

BRD-Leitmedium lässt endgültig die Maske fallen. Die “Tagesschau“ diffamiert kritische Deutsche nunmehr als „Ratten“ und ruft dazu auf diese zu „prügeln“!

Einleitung

Im Rahmen des sich abzeichnenden Richtungswechsels des digitalen Kurznachrichtendienstes Twitter hinsichtlich Sichtbarmachung des Meinungsspektrums, so werden auch in der BRD die Töne schärfer.

Die “Tagesschau“, eines der ältesten Leitmedien innerhalb des BRD-Lamestreams, sie hat in diesem Rahmen nun am vergangenen Wochenende die Maske der solange geheuchelten Neutralität und Rechtsstaatlichkeit endgültig fallen gelassen.

Im Rahmen eines Berichtes über den besagten Kurswechsel innerhalb des Kurznachrichtendienstes Twitter, so agitierte die “Tagesschau“ dahingehend, als dass diese missliebige Bürger als „Ratten“ diffamierte welche „in ihre Löcher zurückgeprügelt“ gehören – also eine klassische Volksverhetzung in Verbindung mit einem Aufruf zur Gewalt. Verantwortlich hierfür zeichnet in diesem Falle der BRD-“Journalist“ Nils Dampz (s. Bild).

JEDER BRD- oder BRÖ-Bürger, dem man eine öffentliche Aussage solcherart zuordnen kann, jeder Publikation, welche im Geltungsbereiche der BRÖ oder der BRD operiert und Aussagen solcherart verbreitet, würde SOFORT auf das allerschärfste seitens der Repressionsorgane verfolgt werden, SOFERN sich derartige Aussagen gegen Berliner- oder Wiener-Regime und/oder Einwanderung etc. richtet.

Die endgültige moralische Bankrotterklärung der Lügenmedien

So oder so hat der Öffentlich Rechtliche Rundfunk (ÖRR) der BRD dem Normalbürger abermals in das Gesicht gerotzt. Anders lässt sich diese Dreistigkeit wahrlich nicht mehr formulieren. Der deutsche Bürger muss den ÖRR mittels seitens der GEZ zwangsweise eingetriebener Gebühren finanzieren und sich dann auch noch durch diesen regelmäßig beleidigen und verhöhnen lassen.

Was seitens der regimenahen Medien aber bislang “nur“ im Rahmen “satirischer“ Inhalte in mehr oder weniger verdeckter Art und Weise erfolgte, dies wurde nun durch ein offizielles Nachrichtenmedium übernommen – und damit des zynischen Schleiers der Satire entrissen. Was bleibt ist mithin eine offene Beleidigung und Bedrohung Andersdenkender seitens eines der größten Sendehäuser der BRD. Besonders brisant erweist sich hierbei die Tatsache, als dass derartige Medien – offiziell – zu strenger Neutralität und Rechtstaatlichkeit verpflichtet sind. Bürger öffentlich als „Ratten“ zu diffamieren ist jedoch nicht nur voreingenommen denn auch strafbar, besonders erschwerend kommt dann aber auch noch die – ebenfalls strafbare – Aufforderung hinzu gewaltsam gegen diese vorzugehen. Und DAMIT ist der eigentliche Skandal eingetreten. Dass die BRD-Medien verdrehen und lügen und mittels “Satire“ jede kritische Stimme verhöhnen, dies ist den Volksgenossen mehr als bekannt. Dass nun aber jeder Deckmantel (vermeintlicher) Neutralität im Rahmen offiziöser Berichterstattung abgelegt worden ist, dies stellt ein Novum dar.

Mit aller Berechtigung ist hierüber bereits eine zivilgesellschaftlich getragene Empörungswelle sowohl analog wie auch digital erstanden. Halbherzige “Entschuldigungen“ seitens der Lügenmedien vermögen – insbesondere eingedenk der Tatsache vorangegangener medialer Entgleisungen – daran gar nichts zu ändern. Der Volkszorn, er kocht.

Hinzu kommt eine besonders perfide Heuchelei, welche insb. auch die unheilvolle Kumpanei zwischen dem Regime und den Lügenmedien illustriert. Denn man bedenke: Aussagen solcher Coleur, vorgetragen durch Lügenmedien, Regimevertreter oder deren Anhängerschaft, bleiben ohne (juristische) Konsequenzen. Jeder andere jedoch wird mit Feuer und Schwert (durch dieses Kartell) verfolgt. Diese Tatsache ist recht aktuell bspw. noch in Bezug auf die damalige Plakataktion der volkstreuen Partei “Der III. Weg“ besonders gut illustriert worden. Plakate, auf denen zur Weiterverbreitung von Parteiwerbung, welche nun einmal in der grünen Parteifarbe gehalten ist, aufgefordert wurde („Hängt die Grünen – macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unsere Parteifarben[…]bekannt“), sollen laut BRD-“Justiz“ (zumindest im Westen der Republik) rechtswidrig sein, da man den Inhalt als gegen die Partei “Bündnis ’90/Die Grünen“ interpretieren könne. Plakate der linksextremistischen Clowns-Partei “Die Partei“ hingegen, auf denen ganz unverholen gefordet wird „Nazis töten“ (!), die wurden jedoch gleichsam unbehelligt gelassen. Man sieht also vortrefflich, wie sehr in der BRD mit zweierlei Maß gemessen wird… Auch Bekleidungsmotive mit Parolen wie „Nazis boxen“ etc. werden seitens des Regimes gänzlich toleriert.

Ob dem Normalbürger nun solche “Details“ bekannt sind oder nicht, ist in vorliegendem Falle jedoch tatsächlich völlig irrelevant. Die aktuelle Entgleisung der Staatsmedien steht jedenfalls schon für sich.

Ein Wort in eigener Sache

Auch Unsere Medien nutzen bisweilen harte Worte.

Diese Tatsache liegt allerdings in der Aufgabe Unserer Arbeit begründet. Der VB und andere Publikationsorgane sind Parteimedien. Wir können daher gar nicht neutral sein, und haben deshalb – anders als die Lügenmedien – auch nie etwas anderslautendes behauptet. Als nationalsozialistische Medien sind wir allein der Nationalsozialistischen Bewegung verpflichtet. Bei dieser Bewegung handelt es sich um eine Befreiungsbewegung; die Partei muss daher auch weitestgehend aus dem Exile heraus operieren. Unser politisch geführter Kampf richtet sich mithin gegen die Besetzung Unseres in viele Teile gespaltenes Vaterlande. Diese Besetzung ist sowohl durch politische wie auch rassische Interessensgruppen und auch fremde Staaten erfolgt. Die Besetzung ist sowohl in moralischer wie auch (völker-)rechtlicher Hinsicht nur als verbrecherisch zu bezeichnen. Es ist dies mithin ein politischer Abwehrkampf gegen die Feinde Unseres Volkes. Es sind dies primär Juden, welche, mittels ihrer Agenten vor allem in Reihen des Liberalismus und Marxismus (Goldene und Rote Internationale), Unserem Vaterlande erheblich schaden.

Fazit

Man kann das aktuelle Gebaren der “Tagesschau“ nur als maximale Entgleisung bezeichnen. Die Beleidigung breiter Volksschichten ist noch das eine, das andere – weitaus schwerwiegendere – aber stellt der Aufruf zur Gewalt dar. Gerade dies sollte sich einjeder klar denkende Mensch einmal auf der Zunge zergehen lassen, vor allem da wir vorliegend nicht von irgendeinem kleinen BRD-Lokalmedium sprechen denn vielmehr von DEM Flaggschiff des ÖRR…

Im Grunde genommen trifft der alte Spruch, wonach sich Unsere Feinde selbst am effektivsten schaden, wiedereinmal zu, und man könnte es mit dieser Feststellung bewenden lassen.

Da wir aber nun gerade nicht einen Debattierklub darstellen denn vielmehr politische Opposition, so ist es natürlich Unsere Aufgabe derartigen Ereignisse auch entsprechend zu nutzen. Herausarbeitung und Bekanntmachung des bundesrepublikanischen Bankrottes ist Teil dieser Aufgabe.

Im Ergebnis ist es also an Uns, die Volksgenossen über derartige Abläufe aufzuklären und schlussendlich auch (System-)Alternativen aufzuzeigen.

Eine grundsätzliche Abwendung von der Propaganda des Regimes stellt mithin den ersten Schritt dar. Weitergehend, so können wir jedem anständigen Volksgenossen nur anempfehlen sich in den Reihen des Widerstandes zu formieren, und zwar nicht nur für sich, sondern auch für seine Familie!

In diesem Sinne: Deutschland erwache!

– Wehrwolf –

Erneuter Schauprozess gegen den „Volkslehrer“ Nikolai Nerling gestartet. Ein weiterer Angriff des BRD-Regimes auf die Rede- und Pressefreiheit!

Einleitung

Am heutigen Tage steht der unter dem Namen “Volkslehrer (VL)“ bekannt gewordene nationale Journalist Nikolai Nerling wiedereinmal vor einem BRD-“Gericht“. Es handelt sich dabei nicht um den ersten Schauprozess gegen den “Volkslehrer“, dessen journalistische Videobeiträge u.a. auf Youtube, Bitchute, Instagram, Twitter und Telegram zu finden sind. Diese Videos bewegen sich durchweg auf hohem inhaltlichen Niveau, wobei in diesem Rahmen mitunter durchaus kontroverse Thesen vertreten werden. Wo der VL mit Andersdenkenden konfrontiert wird, da begegnet er diesen eingangs stets ausgesprochen höflich und ermöglicht auch einen offenen Dialog (welcher mitunter auch seitens der Gegenseite angenommen wird). Allerdings wird Kamerad Nerling im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit jedoch auch immer wieder zum Ziel “staatlicher“ Repression und/oder Angriffen von Linken und/oder Ausländern.

Dem Kameraden werden seitens der Berliner “Staatsanwaltschaft“ aktuell div. angeblich durch diesen erfüllte “Straftatbestände“ vorgeworfen, welche dieser im Rahmen seiner journalistischen Arbeit begangen haben soll. So wird dem “Volkslehrer“ u.a. vorgeworfen im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit ein Interview geführt sowie ein Bild publiziert zu haben. Bislang sind zwei Verhandlungstage für diese “Justiz“-Posse auf Steuerzahlerskosten angesetzt, wobei man sich bereits schon jetzt fragt, ob sich die Berliner “Justiz“ nicht vielleicht doch lieber mit tatsächlichen Kriminalfällen, bspw. aus dem Bereiche der Clankriminalität oder des Linksterrorismus, befassen sollte. Berliner Durchschnittsbürger deutscher Herkunft würden sich darüber sicherlich freuen…

Reinste Willkür wird zur Grundlage eines Schauprozesses gemacht

Auch die aktuellen Vorwürfe der Berliner “Staatsanwaltschaft“ sind völlig aus der Luft gegriffen und dienen einzig dem Zwecke der – rechtsmissbräuchlichen – Repression zum Nachteile eines unabhängigen Journalisten. So wird dem “Volkslehrer“ bspw. zum Vorwurfe gemacht die bekannte Revisionistin Ursula Haverbeck interviewt zu haben und dieses Interview im Anschluss in das Internet gestellt zu haben. Offenkundig, so “vergessen“ diese Pseudo-“Juristen“ jedoch die Tatsache, als dass sowohl vor als auch nach Nikolai Nerling div. andere Journalisten und Sendeanstalten Frau Haverbeck interviewt haben, und diese Interviews ebenfalls sowohl via Internet als auch analogem TV im Geltungsbereiche der BRD ausgestrahlt und auch videoarchivarisch vorgehalten worden sind. Niemand hat bislang jedoch diese Journalisten und Sendeanstalten angeklagt. Weitergehend, so wird dem Kameraden vorgeworfen eine Veranstaltung durch „laute Zwischenrufe gestört“ haben. Es ist allgemein durchaus üblich, dass Journalisten durch „laute Zwischenrufe“ auf sich aufmerksam machen (müssen) um ihre Fragen adressieren zu können. Wenn man es nun jedoch so drehen sollte als dass diese „Zwischenrufe“ nicht im Rahmen journalistischer Tätigkeit erfolgt seien, so kommen wir hier auf das Gebiet der bereits vor einigen Monaten durch BRD-Bonzen losgetretenen “Störlärm“-Debatte. Wenn jeder, der eine Veranstaltung des Nationalen Widerstandes (NW) oder sonstiger rechter Bewegungen durch Störlärm behindert hat angeklagt (und verurteilt werden würde), ja, dann bräuchte es wohl mittlerweile Lager um die schiere Masse solcher Straftäter überhaupt irgendwie unterbringen zu können… Ebenfalls nur als heuchlerisch, so muss der Vorwurf bezeichnet werden, als dass der VL „das Bild einer den Hitlergruß zur Schau stellenden Person verbreitet“ haben soll. Nun, auch solche Bilder fließen u.a. auch in journalistische Arbeiten ein (geschweige denn in historische Abhandlungen etc.). Jetzt werden sicherlich wieder einige gehirngewaschene BRD-Zombies das unsägliche Wort „what-aboutism“ im Munde führen, da es, ausweislich dieser Degeneraten, heutzutage nicht mehr schicklich sein soll Heuchelei und Willkür als das zu bezeichnen was sie ist… (reine Rabulistik). Dann müssen diese Leute aber auch so konsequent sein und den alten juristischen Grundsatz „Tu quoque“ („auch Du“), auf dem im Übrigen u.a. auch das Grundgesetz (GG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) basieren, abschaffen. Dann soll sich halt einmal so ein aufgeblasener BRD-Bonze öffentlich dahinstellen und sagen: „ALLEIN WIR bestimmen was Recht ist!“. Hat bislang jedoch keiner getan… Könnte nämlich vielleicht doch allzu sehr die Propagandalüge von dem „unbestechlichen“, „neutralen“ „Rechtsstaat“ in Frage stellen? Vor allem würden dann auch einmal endlich die Fronten ganz klar ersichtlich werden…

Auch die anderen Tatvorwürfe basieren auf ähnlich abstrusen “Grundlagen“. Es würde mithin den Rahmen sprengen, auf jede einzelne Phantasie der Staatsanwaltschaft Berlin en détail eingehen zu wollen. Daher im Kontexte des alten Rechtsgrundsatzes „Tu quoque“ vielleicht abschließend noch zwei kleine Bemerkungen. Die erste zu dem Tatvorwurf angeblicher Körperverletzung: wer die Videos des VL kennt der weiß, dass Kamerad Nerling an keiner Stelle je Personen angegriffen hat. Im Gegenteil! Der Kamerad ist – dokumentiert – oftmals und wiederholt zum Ziele u.a. von Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen und zum Teil auch offenen Gewaltattacken seitens Linker und/oder Ausländer geworden. Diese Straftaten zum Nachteil des Nikolai Nerling sind mitunter auch aus Gruppen heraus begangen worden. Dass sich der VL dort, wo seitens Versammlungs-Ordnern, Security-Mitarbeitern, Ordnungsamt und/oder Polizei (je nach Schauplatz) trotz seiner – ebenfalls dokumentierten – Hilferufe nicht eingegriffen worden ist (was u.a. unterlassene Hilfeleistung darstellt), wohl nicht einfach hat verprügeln lassen, dies sollte nicht nur moralische denn auch juristische Anerkennung (u.a. auch im Kontexte Notwehrrecht) finden. Auch hier seien die Bonzen dazu aufgerufen wenigstens einmal ehrlich zu sein. Dann stellt Euch doch vor das Volk und proklamiert: „Das Notwehrrecht wird für Rechte ausgesetzt.“ Macht das doch mal… (könnte einen interessanten paradoxen Effekt auslösen…). Wäre wenigstens ehrlich. Zudem wäre es auch einmal interessant die „Vertraulichkeit des Wortes“ in vorliegendem Falle einmal einer näheren Untersuchung unter Anwendung des AGG zu unterziehen, und zwar bereits deshalb, als dass der Kamerad regelmäßig im Rahmen seiner Arbeit zum Opfer von ungewollten Porträtaufnahmen gemacht wird, und es zudem auch dazu kommt dass Linke dessen Daten vor Ort an andere Personen weitergeben (z.T. durch laute Zurufe). Und gegen die kursierenden „Dossiers“ der Antifa die höchstpersönlichen Lebensverhältnisse des VL betreffend ist bislang auch noch keine Staatsanwaltschaft eingeschritten, oder?

Man könnte fast meinen, dass in diesem “Staate“ keine Rechtsgleichheit herrscht… Ist aber Rechtsgleichheit nicht eines der Hauptmerkmale eines Rechtsstaates?

Fazit

Auch dieser unsägliche Schauprozess illustriert jedenfalls nur einmal mehr die Tatsache, als dass die Grundrechte oppositioneller Deutscher zunehmend weiter eingeschränkt werden und hierdurch die Spaltung des Volkes in politische “Kasten“ weiter vorangetrieben wird. Neben der bereits seit Jahrzehnten währenden faktischen Einschränkung auf individuelle freie Rede, Anspruch auf ein Bankkonto sowie Berufswahl/-ausübung für Rechte, so wird nunmehr gleichsam und ergänzend Pressefreiheit sowie Notwehrrecht beschränkt bzw. eine politische Gruppe aus diesem Rechtskanon exkludiert, und damit im Ergebnis dem Normzweck des AGG Hohn gesprochen. Interessant wäre natürlich im Rahmen des aktuellen “Prozesses“ einmal dezidiert die Thematik “Störlärm“ einer näheren juristischen Prüfung zu unterziehen; namentlich unter Anwendung des AGG (an dieser Stelle sei übrigens noch ergänzend erwähnt, als dass die journalistische Arbeit des Kameraden oftmals durch Störlärm der Gegenseite systematisch behindert wird).

Im Falle des Kameraden Nikolai Nerling ist die „staatliche“ Intention natürlich die, mit jenen Mitteln einen höchst erfolgreichen nationalen Medienschaffenden auszuschalten. Die ganze bezeichnende Niedertracht wird noch zusätzlich durch die Tatsache, als dass der erste Verhandlungstag auf den Geburtstag des Kameraden gelegt worden ist nur noch einmal besonders greifbar illustriert.

Wir wünschen dem Kameraden auf diesem Wege alles Gute, sowohl in Bezug auf den Prozessausgang als auch zu dem neuen Lebensjahre!

Naturgemäß ist eine Prozessführung nicht kostenlos, und so erscheint es mithin durchaus sinnvoll den ein oder anderen Euro für den Kampf um Recht und Wahrheit beizusteuern. Möglichkeiten zu spenden bestehen hier: https://volkslehrer.org/?page_id=70

In diesem Sinne: hoch die nationale Solidarität!

– Wehrwolf –

Ermittlungen gegen „Drachenlord“ aka Rainer Winkler!

Einleitung

Wie aktuell bekannt geworden, und zwischenzeitlich auch als zutreffend verzifiziert, so sind aktuell erneut Ermittlungen gegen den „Youtuber“ Reiner Winkler aka „Drachenlord“ anhängig. Diese haben u.a. den Verdacht auf Kinderpornographie zum Gegenstande! Aus diesem Grunde wurden daher u.a. Massenspeichergeräte beschlagnahmt. Winkler hat diesen Vorgang mittlerweile auch selbst öffentlich bestätigt.

Eine öffentliche Netz-Petition mit dem Anliegen der „Social Media“-Präsenz des „Drachenlords“ endlich einmal ein Ende zu setzen wurde bis dato bereits mehrere tausend mal gezeichnet. Reiner Winkler versucht bezeichnenderweise mit einer eigenen Petition dagegen zu halten – erwartungsgemäß jedoch mit sehr, sehr mäßigem „Erfolg“ (vielleicht muss sich ja SternTV noch einmal einschalten…).

Ein Schlag in das Gesicht sämtlicher SJWs

Dieser Vorgang ist doch mehr als bezeichnend, sind Winklers Entgleisungen doch hinreichend bekannt und auch dokumentiert (wäre bspw. nicht das erste Mal, wenn Winkler wegen Kinderpornographie verurteilt werden würde). ALLE wussten um sein Treiben – dennoch wurde es ignoriert. Und man soll einmal nicht vergessen, als dass Winklers Netzaktivitäten ja bereits seit Jahr und Tag durch die BRD-„Behörden“ verfolgt werden. Dennoch, so mussten erst couragierte Bürger dieses unsägliche Treiben zur Anzeige bringen.

Dieser Vorgang ist auch insoweit auch höchst bezeichnend, als dass der sog. „Drachenlord“ ja ebenfalls seit Jahr und Tag durch linksliberale Degeneraten aus „Justiz-“ und „Behörden“kreisen gedeckt worden, und durch ebenso linksliberales Gesindel aus dem großen Güllereservoir der Lügenmedien vor dem Volke „reingewaschen“ worden ist.

Fazit

Wenn nicht ganz große Rechtsbeugung vorgenommen wird, so könnte eine Verurteilung dieses Mal zu einer tatsächlichen Freiheitsstrafe führen, zumal Winkler ja aktuell wieder einmal unter Bewährung steht.

Weitaus relevanter aber ist der ganze Vorgang aber deshalb, weil hierdurch nur einmal mehr die verhängnisvolle Kumpanei von „Staat“ und Medienkartellen illustriert wird. Denn es ist doch ganz bezeichnend, dass so ein Degenerat – trotz Sexual- und Gewaltdelikten – durch dieses Regime gehätschelt und getäschelt wird, während hingegen bspw. friedliche Publizisten und Forscher wie Kühnen/Küssel/Lauck/Mahler/Stolz/Fröhlich/Geschwister Schaefer/Haverbeck etc. etc. auf Jahre und Jahrzehnte in die Gefängnisse geworfen werden!

In diesem Sinne: Deutschland erwache!

– Wehrwolf –

(Anm.: man beachte das Original-Zitat am Anfang des Liedes)

Microsofts „Xbox-Live“-Manager stellt neues Konzept zur Unterdrückung missliebiger Meinungen auf Spieleplattformen vor

Einleitung

Vor wenigen Tagen gab der Leiter der Videospiel-Plattform „Xbox-Live“, Phil Spencer, im Rahmen eines Interviews mit der us-amerikanischen Zeitung „New York Times“ ein höchst bedenkliches „Gedankenspiel“ zum Besten . Was der NWO-Apologet Spencer in diesem Rahmen äußerte übersteigt nämlich bei weitem die mittlerweile auf vielen sozialen Medien allgegenwärtig gewordenen „bloßen“ Zensurmaßnahmen. Weitergehend sollte die Tatsache, dass Spencer ausdrücklich nicht nur für sein Ressort bzw. Microsoft per se denn vielmehr allgemein spricht, höchst bedenklich stimmen, zumal Computer- und Konsolenspiele nun einmal bereits seit langem einen massiven Rezipientenkreis adressieren.

Von üblicher Zensur zur vollständigen Aussperrung der (zahlenden) Nutzer

Unter dem Deckmantel an sich durchaus nachvollziehbarer Bekämpfung sexueller Belästigungen. Beleidigungen und Bedrohungen allgemeiner Natur, so lieferte Spencer im Rahmen besagten Interviews den Kern der Agenda (seiner – JÜDISCHEN – Hintermänner) gleich mit: Unterdrückung „rassistischer“ Meinungen.

Der wahre Kern besagter Agenda enthüllt sich nämlich weitergehend, wenn man die Tatsache vergegenwärtigt, als dass sexuelle Belästigungen, Beleidigungen, Bedrohungen sowie die (bezeichnenderweise unerwähnt gebliebene, aber für- zahlende (!) – Spieler bzw. Kunden absolut relevante Komponente) „Sabotage von Spielabläufen“ durch „Teamkiller“, „Cheater“ etc. nun einmal völlig unpolitische Verhaltensweisen darstellen. Spencer äußert sich jedoch (schlussendlich) dahingehend, als dass man „politischen Aktivitäten keine Bühne geben wolle“. Überschrieben wird der Maßnahmenkatalog jedoch als Mittel zur Begegnung „toxischen Verhaltens“ und zur Verbesserung der Spielabläufe. Es gibt sicherlich keine zwei Meinungen darüber, dass sexuelle Belästigungen etc. absolut „toxisch“ sind, um bei diesem Zeitgeist-Begriff zu bleiben. Nur mutet es doch mehr als bizarr an, reine Meinungsäußerungen (welche bspw. in den USA – verfassungsgemäß sogar UNEINGESCHRÄNKT gilt) gleichsam als per se „toxisch“ zu bezeichnen.

Die große Linie lässt sich mithin ganz klar erkennen. Die großen, allesamt direkt oder indirekt in jüdischen Händen befindlichen Unternehmen suchen das Recht auf freie Meinungsäußerung systematisch zu unterminieren. Gerade die Spielebranche, welche mittlerweile weitestgehend digitalisiert ist und hierdurch auch entsprechende soziale Interaktionsmögichkeiten entwickelt hat, sie stellt ein wichtiges Medium insb. für die Jugend dar. Und die Jugend ist die Zukunft. Insoweit trachtet Alljuda natürlich danach diese zu kontrollieren. Folgerichtig, so hat die NSDAP/AO daher bereits frühzeitig damit begonnen, ihre Inhalte zu digitalisieren und hierdurch Gegenaufklärung zu ermöglichen. Dabei wurde mitunter auch durchaus der spieletechnische Zeitgeist getroffen (s. nur den „Skandal“ um „Nazi-Moorhuhnjagd“).

WIE perfide sich dies nunmehr ausgestalten soll, darüber lässt Spencer gar keine Zweifel (mehr). Und zwar sollen sich die Nutzer verstärkt gegenseitig denuzieren, insb. auch auf „Listen“ setzen, welche noch dazu – entgegen jedweder datenschutzrechtlichen Grundsätze – darüber hinaus auch noch plattformübergreifend weiterverbreitet werden sollen. Funktioniert dies nicht, so sollen – zahlende – Kunden künftig schlichtweg – plattformübergreifend – gesperrt werden (also unbenommen ob sie sich auf anderen Plattformen ebenfalls haben etwas „zuschulden“ kommen lassen). Zudem sollen verstärkt KI-Maßnahmen wie Wortfilter und andere Maßnahmen in die Kommunikationskanäle der Spieleplattformen implementiert werden.

Höchst bezeichnend, wie sich (jüdische) Konzerne zu Zensoren, Strafverfolgern, Richtern, Anklägern und Henkern gleichermaßen aufschwingen, und neben dem Rechtsstaatsprinzip gleichsam – ganz nebenbei – auch noch Verfassungen und Datenschutzrichtlinien div. Staaten gleich mit auszuhebeln trachten. Auch dies eine weitere Manifestation des Unglückes, welches die allgegenwärtige Monopolisierung und Verflechtung kapitalistischer Strukturen gerade auch im Bereiche des Digitalwesens mit sich bringt.

Sollte diese Dystopie dereinst Wirklichkeit werden, so wäre es – im Angesichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes – zumindest in der (Rechts-)Theorie interessant zu beobachten, ob dann auch gegen die div. marxistischen, anarchistischen und auch (primär muslimisch-) religiösen Spielerzusammenschlüsse (in Form von „Clans“, Diskussionsforen, sonstige Zusammenschlüsse/(Interessens-)Gruppenbildungen innerhalb der div. Plattformen etc. vorgegangen wird (Spoilerwarnung: ———————— natürlich nicht!).

Fazit

Bereits von dem Standpunkte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgehend, so stellt dies Gebaren einen Schlag gegen die freie Rede in höchstem Maße dar. Denn mal ehrlich: es existieren bspw. viele „Spiele“ (bzw. Simulationen) mit soziologisch, politisch, historisch, religiösen, ökonomisch und/oder auch militärtheoretisch durchaus relevanten Inhalten. Da ist es doch ganz natürlich, dass sich die Nutzer austauschen? Alleine deshalb schon – und das ist an dieser Stelle wirklich in keinster Weise rhetorisch gemeint – wäre es doch wirklich bedauerlich, derartigen – breitgefächerten – Diskurs unterdrücken zu wollen?

Für Uns, als Nationalsozialistische Bewegung, kann aber letztlich nur folgendes relevant sein: wie bereits obig ausgeführt, so stellen PC- und Videospiele respektive deren soziale Interaktionsmöglichkeiten absolut relevante ergänzende Anknüpfungspunkte für Unsere politische Arbeit dar: sei es nun im Hinblick auf das vorpolitische Feld oder aber auch im Kontexte direkter Rekrutierungsoptionen per se.

Ersteres ist sicherlich gerade für Kameraden im Geltungsbereich von BRD und BRÖ relevant; behindern die einschlägigen Gesinnungsparagraphen doch eine allzu offensive propagandistische Tätigkeit. Gerade den Kameraden in den besetzten Reichsteilen sei daher davon abgeraten, allzu offen auf derlei Plattformen zu operieren. Vielmehr sollte die Sache i.S. des „Eisberg-Prinzipes“ angegangen werden. In diesem konkreten Falle: Verzicht auf einschlägige Nutzernamen („Nicknames“) sowie Profilbilder. Plattformen regulär nutzen. In den vergangenen Jahren haben sich die Kommunikationswege ohnehin bereits vielfach auf Drittanbieter verlagert. Also Umfeld beobachten, geeignete Kandidaten auf andere Kommunikationskanäle weiterleiten (falls nicht bereits ohnehin schon geschehen) und diese dann gezielt ansprechen. Jedwede Kommunikation politischer Natur sollte bereits in Anbetracht ebenfalls angekündigter Wortfilter und sonstiger (KI-)Überwachungsmaßnahmen bereits AUSSCHLIEßlICH erst auf besagten externen Kommunikationsplattformen geführt werden. Wichtig: Plattformen wie „Xbox Live“ etc. sollten als MITTEL zum Zweck und NICHT als SELBSTZWECK Verwendung finden. Summarisch betrachtet heißt dies im vorliegenden Falle – wie vorstehend ausgeführt – weitergehende Kommunikation auf anderen Kanälen führen. Wenn also die Hakennasen bspw. in der Chefetage von „Xbox Live“ vermeinen ihre Plattform „entnazifizieren“ zu wollen, so wird dann eben die Kommunikation auf Kanäle außerhalb ihres Zugriffsbereiches verlagert – und dort das Potential abgeschöpft. So einfach ist es.

„Funfact“: vor wenigen Jahren noch haben die Repressionsorgane des BRD-Regimes – unter Vorwand vermeintlicher „Terror-Abwehr“ verkündet, Spieleplattformen verschärft beobachten zu wollen. Die nunmehr anstehende „Säuberungswelle“ auf diesen Plattformen dürfte diesem Observationsinteresse jedenfalls deutlich zuwiderlaufen. Denn was bleibt, wenn sich die seriöse Rekrutierungsarbeit auf Kanäle außerhalb des Zugriffsbereiches der Spieleplattformen verlagert haben wird, – und wohl auch niemals totzukriegen sein wird -, werden dann nur noch – für Uns völlig unattraktive – provokative „Clans“ und Nutzergruppen allenfalls anpolitisierter Natur sein, deren „Aussagen“ sich (weiterhin) in der Zurschaustellung von Hakenkreuzen u.ä. im Gruppenprofil sowie gewisser Nonsens-Äußerungen erschöpfen wird. Sollen sich die privatrechtlich agierenden Zensoren und die Damen und Herren der ZOG-Nachrichtendienste daher von da an ruhig künftig damit befassen, solche harmlosen pubertären Minderjährigen und sonstige Provokateure zu verfolgen. Beherzigen wir die vorstehend aufgeführten Ansatzpunkte, so kann Uns derartig blinder „politisch-korrekter“-privatrechtlicher Aktionismus und Behördenirrsinn dann fortan herzlich egal sein, WENN wir -wie auch in sovielen anderen Fällen in der Vergangenheit – auch künftig willens und in der Lage sind FLEXIBEL zu reagieren. Schauplätze und Erscheinungsformen verändern sich, die SACHE aber, sie bleibt…!

Interessant dürfte es übrigens in den USA (Firmensitz der meisten Anbieter) werden. Dortige Netzaktivisten haben eine große Verfassung im Rücken, und es könnte daher durchaus im Bereich des möglichen liegen, als dass bei tatsächlicher Umsetzung der angekündigten Agenda entsprechende Verfahren aufgrund Verletzung verfassungsmäßiger Rechte anhängig gemacht werden könnten. Wenn in einem solchen Rahmen eine (ggf. höchstrichterliche) Grundsatzentscheidung erwirkt werden, so könnte dies durchaus Folgewirkungen zeitigen. Aber auch Kameraden innerhalb der EU haben Optionen: namentlich die Heranziehung entsprechender datenschutzrechtlicher Verordnungen.

In diesem Sinne: egal zu welcher Zeit, egal in welcher Gestalt – der Kampf geht weiter!

– Wehrwolf –