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Historischer Quellentext “Der Rassengedanke im Nationalsozialismus“

Einleitung

Vorliegend nun ein Transkript eines historischen rassepolitischen Exzerptes aus “Der Aufbau“ vom 28. April 1934, Heft 14, 10, 11.

Der Humanmediziner Dr. Walter Groß hat in seinem vorliegenden Aufsatze ein gutes Fundament für die einfache Erfassung dieser komplexen Thematik geschaffen. Der Kern besagten Aufsatzes wurde daher denn auch durch die Redaktion von “Der Aufbau“ bereits im Jahre 1934 rege weiterverbreitet.

Die Rassenfrage ist eine welthistorische Schicksalsfrage, ja der richtige Umgang mit ihr ist DER Schlüssel für das Menschheitsgeschick, und gerade in der heutigen Zeit, in welcher unser Menschentume infolge von sich stetig intensivierender rasse- und raumfremder Masseneinwanderung sowie systematisch-begleitender liberalistisch-marxistischer Zersetzungs- und Desinformationspropaganda auf das allertödlichste bedroht ist, mehr denn je von Bedeutung.

Der Inhalt vorliegenden Transkriptes ist somit also als absolut zeitlos und hochrelevant zu bezeichnen. Vor allem aber ermöglicht besagtes Werk gerade für die junge Generation, welche doch aufgrund der (noch bestehenden) jüdischen Macht in einer Epoche völliger Entkoppelung von sämtlichen Naturgesetzen aufwächst, aufwachsen muss, eine sehr gute Orientierung über grundlegendste Begriffe wie „Volk“ und „Rasse“ sowie der Positionierung der diversen, widerstreitenden politischen Fraktionen zu diese beiden Punkten. Die rasse- und kulturpolitische Auseinandersetzungen innerhalb Deutschlands, welche sich vor 1933 im verhältnismäßig kleinen Rahmen bzw. in einer Zeit weitaus größerer rassischer Homogenität abgerollt ist, sie sind nach 1945 noch viel intensiver wieder aufgebrochen, und wir sehen ein sich mehr und mehr abzeichnendes Endergebnis. Das Zeitfenster für die Errettung unserer Rasse schließt sich vor aller Augen in UNSERER Zeit, und es ist mithin unabdingbar, diese Auseinandersetzung zugunsten des europäischen Menschentumes zu entscheiden! Es ist daher mithin elementar wichtig für das Verständnis dieser Auseinandersetzung zunächst und vor allem deren eigentliche Grundlage zu kennen und zu verstehen. Die Grundlage bzw. der Ausgangspunkt ist das ewig währende Ringen um rassisches Überleben, und die Akteure unserer Zeit sind neben den diversen Rassen und Völkerschaften, welche seit jeher die Triebkräfte in ebenjenem epischen Kampfe um Lebensraum, Gestaltungsmacht – letztlich Auf- und Abstieg (und mitunter auch Untergang) – darstellen (im positiven wie im negativen), seit einigen hundert Jahren auch gewisse politische Fraktionen, welche zum Teil aus naivem Unverständnis, zum Teil aber auch aus dämonischem Vorsatze heraus, Abläufe im Völkerleben ganz eindeutig, ganz offenbar zum Nachteile der Nordischen Rasse dirigieren. Und während sowohl Konservative als auch Liberalisten und Marxisten (also vorstehend genannte politische Fraktionen) in den Jahren vor 1933 (und später auch noch bis weit nach 1945) darauf setzen konnten ihre unheilvolle materialistisch-gleichmacherische Propaganda effektiv verkaufen zu können – da seinerzeit eben kein Gegenbeweis für die fatale Falschheit ihrer Thesen erbringbar gewesen ist (die Antike war vielen Menschen zu abstrakt) -, so stehen diese Fraktionen nun vor den sichtbaren Trümmern ihrer unseligen Agenda. Die von diesen Kräften vorbereitete, und denn auch nach dem Kriege sukzessiv umgesetzte Multikulti-Agenda, sie ist mithin ganz offenkundig gescheitert, und ihre Urheber gleich mit! Der durch diese Leute heraufbeschworene karzionomische Schaden ist jedoch bereits angerichtet, und er stellt sich in seinen nun mehr drastisch abzeichnenden Folgewirkungen derart lebensbedrohlich dar, als dass wir nicht eher ruhen noch rasten dürfen bis auch der letzte Volksgenosse restlos aufgeklärt ist.

Der Inhalt vorliegenden Transkriptes beweist nicht nur einmal mehr die Richtigkeit der NS-Lebensanschauung durch Widerlegung der Propaganda von der Gleichheit (bereits mit Blick auf den durch das ersichtliche Scheitern der Multikulti-Agenda und ihrer Hintermänner in unserer Zeit erbrachten diesbzgl. Beweis) sondern diese, in vorliegendem Transkript formulierte Lebensanschauung, sie stellt – eingedenk dieser – zeitlosen – Richtigkeit – gleichsam auch bestes Instrument für die erfolgreiche Durchfechtung unseres politischen Kampfes um die Bewahrung unseres Menschentumes dar.

Der Nationalsozialismus ist – und bleibt – Deutschlands Schicksal!

Blut und Ehre – Rasse über alles!

In diesem Sinne: Deutschland erwache!

– Wehrwolf –

Quellentext

„Im Schulungsbrief der NSDAP., Folge 2, erschien ein grundlegender Aufsatz von Dr. med. Walter Groß über den Rassengedanken des Nationalsozialismus, der alles was weltanschaulich zu dieser Frage zu sagen ist, in prägnanter Form umreißt. Wir haben für unsere Leser einen Auszug anfertigen lassen, den wir im folgenden bringen.

D.R.

Der Rassengedanke im Nationalsozialismus

Die Stellungnahme der Öffentlichkeit zur Rassenfrage hat sich seit der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus gewaltig geändert. Während vordem überhaupt jeder Versuch, die Rassenforschung zur Geltung zu bringen, von den leitenden Stellen der Politik und Wirtschaft aufs schärfste unterdrückt wurde, ist heute, im Dritten Reich, das Wort Rasse in aller Munde.

Im Hinblick auf die frühere Ablehnung der Rassenforschung sogar von seiten der wissenschaftlichen Welt muß man sich wundern, mit welcher Begeisterung und Anteilnahme sich heute jeder mit diesem Gebiet beschäftigt. Aber leider wird, indem man die praktisch-bevölkerungspolitische Seite der Rassenfrage überschätzt, ihre weltanschauliche Bedeutung zu wenig beachtet. Man untersucht zwar das Leben in allen seinen Einzelheiten und Erscheinungen und gewinnt auf diese Weise eine erstaunliche Sachkenntnis im einzelnen, jedoch wird darüber das Wesentliche außer acht gelassen. Denn der Zweck und das Ziel der Rassenforschung besteht doch schließlich nur darin, daß die gefundenen Erkenntnisse auch zum Nutzen des Volkes ausgewertet werden. Wir müssen uns also darüber im klaren sein, welche geistig-revolutionäre Bedeutung rassisches Denken für unser Volk hat.

Der Zusammenbruch im Jahre 1918 stellte die deutsche Nation vor die entscheidende Aufgabe, zu untersuchen, welche Kräfte zur Erhaltung und Gestaltung des Staates erforderlich sind. Drei verschiedene Auffassungen grundsätzlicher Art standen sich damals im Kampfe gegenüber. Nach der ersten und geschichtlich ältesten ist der Staat eine geschichtebildende Kraft und göttlichen Ursprungs. Eine andere, ebenfalls irrtümliche Auffassung tritt uns in der bürgerlich-demokratischen Denkweise entgegen, nach der für den Bestand des Staates nur das Vorhandensein einer Verfassung auf formaler Rechtsgrundlage erforderlich ist. Aber besonders gegen den marxistischen Grundsatz, daß das Schicksal der Nation nur von der Wirtschaft bestimmt wird, machen wir Nationalsozialisten Front. Diese drei verkehrten Anschauungen offenbaren außerdem eine völlige Verständnislosigkeit für das, was allein nach unserer Überzeugung wesentlich und notwendig ist: Der Wert des Volkes und seine Erhaltung.

Überhaupt ist das Wort „Volk“ sehr oft und besonders im 19. Jahrhundert mißverstanden und mißbraucht worden. „Volk“ war das Schlagwort der Unterdrückten, die Parole des Klassenkampfes, aber nur solange, bis das Ziel, nämlich Anteil an der Staatsführung, erreicht war. Im liberalistischen Zeitalter hatte man noch nicht erkannt oder wollte man nicht erkennen, daß mit dem Wort „Volk“ die über den Klassen, Ständen und Parteien stehende Einheit der Nation gemeint ist. Der Weltkrieg brachte uns dies erst zum Bewußtsein und ließ uns erkennen, daß jeder einzelne ein winzig kleines, aber doch notwendiges Glied der Gesamtheit ist und von deren Schicksal auch sein eigenes abhängig ist.

Der Begriff „Volk“ als Schicksalsgemeinschaft der Nation bedeutet zugleich auch, daß nur der als unser Volksgenosse anerkannt werden kann, der mit uns gleichen Blutes ist. Daraus folgt, daß wir keinen Fremdrassigen als Volksgenossen ansehen können, auch wenn er gleiche Sprache und Kultur hat.

Die körperliche Gesundheit des Volkes, die allein als Voraussetzung für die Existenz des Volkes angesehen werden muß, erfordert diesen Ausschluß aller fremdrassischen Elemente. Denn die naturwissenschaftliche Geschichtsbetrachtung lehrt, daß ein Volk dem Untergang geweiht ist, wenn es auf die Reinhaltung seines Blutes verzichtet. Die großen Kulturvölker sind nicht an politischen oder wirtschaftlichen Ursachen zugrunde gegangen. Ebenso falsch ist die Annahme, daß der Untergang aller Völker schicksalhaft vorher bestimmt ist. Dann wäre ja auch der Kampf Adolf Hitlers um die Erhaltung des deutschen Volkes zwecklos. Die nationalsozialistische Überzeugung ist vielmehr, daß das Leben des deutschen Volkes ein ewiges sein wird, wenn die Kraft und Gesundheit des Blutes erhalten bleibt und nicht durch Rassenvermischung untergraben wird. Der politische und wirtschaftliche Verfall ist die Folge biologischer Verfallserscheinungen. Diese äußern sich in folgenden Vorgängen: einmal in dem Überhandnehmen minderwertigen Erbgutes. Im Gegensatz zu der marxistischen These von der Gleichheit aller Menschen vertritt der Nationalsozialismus die Anschauung, daß es mehr oder minder wertvolle Menschenrassen gibt. Der Marxismus führt den äußeren Unterschied der Menschen auf den Einfluß der Umwelt, des Milieus, zurück und läßt eine innere Verschiedenheit der Menschen in bezug auf Charakter und Leistungsfähigkeit nicht gelten. Zu welcher Katastrophe dieser Irrtum geführt hat, beweist ja die Mißwirtschaft des Marxismus vor der nationalsozialistischen Revolution. Innenpolitisch hat die Gleichheitstheorie zur Heranzüchtung der Minderwertigen geführt und auf der anderen Seite bei der bürgerlichen Welt infolge Überschätzung der Erziehung und Bildung zum Standesdünkel. Auf außenpolitischem Gebiet erstrebte man, ebenfalls auf Grund der Gleichheitstheorie, den Zusammenschluß aller Völker. Man denke an die Versuche Stresemanns und besonders des Juden Trotzki, der sich die Schaffung der „Vereinigten Staaten der Welt“ zum Ziel gesetzt hatte. Eine noch schlimmere Verwirrung zeigt sich auch auf kulturellem Gebiet. Glaubten doch die Wissenschaftler an die Verwirklichung einer internationalen „Gelehrtenrepublik“ und an die Möglichkeit einer Überbrückung aller nationalen Geisteskultur. Auch sei erinnert an die lächerliche Schöpfung einer Weltsprache, des „Esperanto“.

Die Lehre von dem absoluten Einfluß der Außenwelt und der Gleichheit aller Menschen lehnt der Nationalsozialismus ab. Denn ein Rückblick auf die Geschichte aller Kulturvölker zeigt, daß allein die Vererbungsgesetze entscheidend sind für das Leben der Völker.

Die nordische Rasse ist der Kulturschöpfer und -träger vieler Völker des Orients gewesen. Der Verfall dieser Kulturen trat ein, weil die nordische Rasse sich mit andere, weniger wertvollen Rassen vermischte. Die Erfahrung zeigt, daß bei einer Rassenmischung das geistige Niveau der höherstehenden Rasse nicht erhalten bleibt, daß vielmehr das Produkt der Mischung zumeist minderwertig ist.

Der Nationalsozialismus hält auf Grund dieser Erkenntnisse die Erhaltung der nordischen Rasse, welche zu besonders großen Leistungen befähigt ist, für notwendig.“

Der „SS-Heiratsbefehl“ – eine inspirierende Kulturtat der Bewegung

Rezeption

Der SS-Befehl A Nr. 65 vom 31.12.1931, besser bekannt als „SS-Heiratsbefehl“ oder einfach nur „Heiratsbefehl“, nimmt bereits das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre„, auch bekannt als „Nürnberger Gesetz“, „Nürnberger Rassegesetz“ oder auch „Ariergesetz“, vorweg, welches nur wenige Jahre später, am 15.9.1935 erlassen, worden ist.

Der SS-Befehl A Nr. 65 stellt eine moderne Kulturtat dar; denn erstmals, und zwar noch in einer Kampfeszeit, also nicht aus der verwaltungssicheren Bequemlichkeit eines bereits besetzten Ministeriums heraus, bekannte sich eine europäische Bewegung nicht nur wieder ausdrücklich und namentlich zu dem Schutze und der Förderung des eigenen Blutes denn lebte dies auch! Denn wenn man Kultur als bewusste Form der Pflege und Förderung eines – positiven – Ideales, also eines Bestwertes, definiert und sich weitergehend der rassebewussten Haltung der großen antiken Kulturvölker nordisch-arischen Blutes und deren strahlenden Verdienste um den Kontinent vergegenwärtigt, so kann in vorliegendem Falle nur von einer Kulturtat auf eugenischer Grundlage in Unserer Zeit gesprochen werden. Diese Tat kann gar nicht hoch genug bewertet werden, wenn man sich der massiven Widerstände vergegenwärtigt, welche sich über Jahrhunderte hinweg bereits zur damaligen Zeit aufgebaut hatten; sei es nun von Seiten des orientalischen Christentumes, der Freimaurerei und der aus dieser erwachsenen offen agiernden liberalistischen Bewegungen seit der sog. „Französischen Revolution“ oder eben auch des Marxismus – im Übrigen allesamt durch und durch – untereinander höchst wesensverwandte – materialistische Ideologien, welche – sowohl bedingt durch die Hintermänner (größtenteils Juden) als auch eben die „Geisteshaltung“ per se – mithin jede Form von Rassebewußtsein nicht nur geleugnet denn auch aktiv bekämpft haben, wie die Geschichte bereits eindrucksvoll auf das blutigste illustriert hat. ALLE Zeitgenossen haben sie sich diesen unheilvollen, rasse- und raumfremden Mächten auf die ein oder andere Art gebeugt – nur die NSDAP nicht!

Und es ist dies wahrlich eine Tat gewesen; denn anders als die div. anderen Zeitgenossen, so hat die historische NSDAP, und an dieser Stelle sei bewußt und ausdrücklich von der Partei per se gesprochen, handelt es sich bei der SS doch, wie bei jeder anderen Gliederung auch, „nur“ um ein Werkzeug und keinen Selbstzweck, nun einmal REALITÄTEN geschaffen, und ist gerade nicht in reiner Theoriearbeit innerhalb abgeschlossener, interner Zirkel verharrt. Nein, die Partei hat aktiv GEHANDELT, und dies noch vor einer tatsächlichen administrativ-ministerialen Gestaltungsmöglichkeit auf Reichsebene. Damit aber hat sie sich – bereits vor den damaligen Zeitgenossen – jede Berechtigung erkämpft denn auch später, in größerer politischer Verantwortlichkeit für das gesamte Volk gestalterisch zu wirken, wie denn auch das zu Nürnberg verkündete „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ aus dem Jahre 1935 so schon wenige Jahre später so eindrucksvoll illustriert hat.

Der „SS-Heiratsbefehl“ strahlt inhaltlich bis in die heutige Zeit hinein. Denn wenngleich auch eine offene SS-Betätigung zumindest auf besetztem Reichsgebiete vorerst (!) nicht mehr möglich ist, so kann der Inhalt dieses Befehles doch nicht unterdrückt werden; steht es doch – selbst in diesen Zeiten – einjedem frei Partnerwahl und Familienplanung anhand in der Menschheitsgeschichte hochbewährten und mithin wissenschaftlich substanziierten eugenischen Aspekten vorzunehmen (wozu an dieser Stelle auch ganz ausdrücklich aufgerufen werden soll!). Einmal abgesehen von den in vorliegendem Dokumente zusätzlich enthaltenen historischen organisatorischen Detailbestimmungen, so steht der Kern dieses historischen Dokumentes doch absolut greifbar dar. So heißt es dort u.a.: „2. Entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung und in der Erkenntnis, daß die Zukunft unseres Volkes in der Auslese und Erhaltung des rassisch und erbgesundheitlich guten Blutes beruht[…]. 3. Das erstrebte Ziel ist die erbgesundheitlich wertvolle Sippe deutscher nordisch-bestimmter Art.“ Man sieht also, dass der Wesenskern völlig zeitlos – und mithin nicht organisationsgebunden – ist. Ob also nun auf rein privater Ebene oder auch bei Gestaltung einer politischen Vereinigung, so besteht also JEDE Möglichkeit die damalig, für den modernen Menschen formulierte Kulturpflege auch heutzutage auf die ein oder andere Art fortzuführen. Und gerade die heutige Zeit erfordert – ganz offenkundig – ein besonders gesteigertes Rassebewußtsein!

Bei alldem muss natürlich folgendes bedacht werden: wir sind keine lebensfremde Sekte. Auch damals, also weder in der Kampfeszeit vor 1933 als auch in Zeiten machtpolitischer Gestaltungsoptionen zwischen 1933-1945, so ist – nachweislich – NIEMAND dazu gezwungen worden eine eigene Sippe zu begründen, sondern es ist dies jedem Volksgenossen natürlich absolut freigestellt worden. Wer dies aber tun wollte, der hat durch den nationalsozialistischen Volksstaat jedoch selbstverständlich jede nur erdenkliche Förderung erhalten (im übrigen Förderungen, von denen in der heutigen demokratischen Systemzeit nur jede Familie träumen kann…). Damals wie heute gilt jedoch: wer sich zu seinem Volke bekennt, der muss auch in eugenischer Hinsicht auf völkischer Grundlage handeln. Für den volksbewußten Deutschen gilt also: wer nicht homosexuell ist, der sollte einen rassisch gleichwertigen Partner wählen, und wer zeugungsfähig ist und eine eigene Familie zu gründen gedenkt, der MUSS dies mit einem rassisch gleichwertigen Partner tun, denn NUR so lässt sich das Überleben von Volk und Rasse sichern. Es sind dies – unveränderliche – wissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten, welche jedem wahrheitsliebenden Menschen – im Übrigen bereits aufgrund der wissenschaftlichen, mithin universal gültigen Grundlage – unabhängig von der tatsächlichen individuellen Rassezugehörigkeit einleuchten sollten (s. nur die – historisch begründeten und bis dato angewandten – jüdischen internen Rassegesetze oder bspw. auch das hinduistische Kastensystem). Halten wir daher also (auch) Unser Blute rein – und sichern damit das Überleben UNSERER Art!

In diesem Sinne: Blut und Ehre – Rasse über alles!

– Wehrwolf –

Der historische Quellentext

„SS-Befehl A Nr. 65

Der Reichsführer-SS

München, den 31. Dezember 1931.

1. Die SS ist ein nach besonderen Gesichtspunkten ausgewählter Verband deutscher-nordisch bestimmter Männer.

2. Entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung und in der Erkenntnis, daß die Zukunft unseres Volkes in der Auslese und Erhaltung des rassisch und erbgesundheitlich guten Blutes beruht, führe ich mit Wirkung vom 1. Januar 1932 für alle unverheirateten Angehörigen der SS die „Heiratsgenehmigung“ ein.

3. Das erstrebte Ziel ist die erbgesundheitlich wertvolle Sippe deutscher nordisch-bestimmter Art.

4. Die Heiratsgenehmigung wird einzig und allein nach rassischen und erbgesundheitlichen Gesichtspunkten erteilt oder verweigert.

5. Jeder SS-Mann, der zu heiraten beabsichtigt, hat hierzu die Heiratsgenehmigung des Reichsführers-SS einzuholen.

6. SS-Angehörige, die bei Verweigerung der Heiratsgenehmigung trotzdem heiraten, werden aus der SS gestrichen; der Austritt wird ihnen freigestellt.

7. Die sachgemäße Bearbeitung der Heiratsgesuche ist Aufgabe des „Rasseamtes“ der SS.

8. Das Rasseamt der SS führt das „Sippenbuch der SS“, in das die Familien der SS-Angehörigen nach Erteilung der Heiratsgenehmigung oder Bejahung des Eintragungsgesuches eingetragen werden.

9. Der Reichsführer-SS, der Leiter des Rasseamtes und die Referenten dieses Amtes sind ehrenwörtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

10. Die SS ist sich darüber klar, daß sie mit diesem Befehl einen Schritt von großer Bedeutung getan hat. Spott, Hohn und Mißverstehen berühren uns nicht; die Zukunft gehört uns!

Der Reichsführer-SS

gez. H. Himmler“