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Unsägliche jüdische Pressehetze und Manipulationen seitens des Regimes im Fall des in Chemnitz schwer verwundeten Oppositionellen

Bekanntermaßen ist in diesem Monat ein Nationalist in Chemnitz schwer verwundet worden (wir berichteten). Der Mann verlor drei Finger durch einen Macheten-Angriff, welcher durch mehrere vermummte Täter begangen worden ist. Es liegt aus diversen Gründen nahe, dass besagter Angriff von linker Seite aus erfolgt ist. Diese Einschätzung steht im Einklang mit der seinerzeitigen Haltung der Polizei.

Zwischenzeitlich breitete sich jedoch ein regelrechtes mediales Störfeuer aus. Ob besagtem medialen Störfeuer nun (durchgesickerte) (Falsch-)Behauptungen des Regimes in Bezug auf den Fall zugrunde liegen oder umgekehrt, ist letztlich irrelevant. Fakt ist: es kann im Judenstaat-BRD einmal mehr nicht sein, was nicht sein darf. Jedenfalls ist die Linie von Lügenmedien und Regime im vorliegendem Falle nun so, als dass diese Mächte schlichtweg das Tatgeschehen bezweifeln. Man behauptet, der Angriff sei lediglich vorgetäuscht worden! Bezeichnenderweise wird das gleiche Gebaren auch im Falle des ungefähr im gleichen Zeitraum in Augsburg angegriffenen AfD-Politikers gezeitigt, wobei diese Behauptungen im vorliegendem Falle besonders grotesk erscheinen, da der Nationalist in Chemnitz immerhin drei Finger verloren hat. Wer würde sich schon freiwillig drei Finger abhacken? Vor allem: warum gleich drei? Es ist dies mithin völlig abwegig, zumal es sich eben um eine irreversible schwere Verletzung handelt, welche nun eine bleibende Behinderung darstellt.

Auch mit Blick auf die Behandlung des Attentates von Augsburg, so scheint es, dass Regime und Lügenmedien angesichts grassierender Rotfront-Gewalt nun mehr versuchen die Taten schlichtweg zu leugnen bzw. gar noch die Geschädigten zu kriminalisieren. Wir haben dies bereits in einzelnen Fällen in den 80er und frühen 90er Jahren beobachten müssen; so wurden bspw. Michael Kühnen Opferentschädigung nach Rotfront-Angriffen pauschal abgesprochen, und das durch Mafia-Schergen an dem Blutzeugen Rainer Sonntag begangene Mord-Attentat wurde zynischerweise als „Notwehr“ dargestellt.

Das Regime nähert sich mithin auch in diesem Bereich dem Gebaren anderer Bananenrepubliken mehr und mehr an, welche ja bekannt dafür sind Gewalttaten zum Nachteil von Oppositionellen abzuleugnen und zu vertuschen.

Es wird ZOG jedoch nichts nutzen, denn genauso wie auch im Falle der Kanacken-Gewalt, so ist der Rote Terror ja im Alltage spürbar (ob nun in Form der Klima-Kleber, der Antifa-Gewalt am Rande von Anti-Regimeprotesten oder der täglichen antideutschen Hetze und Verleumdungskampagnen linker Trolle in den sozialen Medien). ZOG scheint insoweit im vorliegenden Falle den propagandistischen Wert von Internet und Medien stark zu überschätzen, denn diese Instrumente sind lediglich Verstärker. Der Unmut – und der Austausch hierüber – sind jedoch Dinge des realen Alltagserlebens vieler Menschen. Revolutionen hat es auch vor dem Informationszeitalter gegeben!

Die Rechnung des Regimes wird mithin nicht aufgehen. Im Gegenteil: derartige Propaganda-Maßnahmen wie die aktuell in den Fällen von Chemnitz und Augsburg gezeitigten, sie illustrieren doch vielmehr die Schwäche ebenjenes Regimes; sind sie doch offenkunding ebenso primitiv wie sie gleichsam auch niederträchtig sind.

Hoch die nationale Solidarität – unsere Solidarität gegen ihren Terror!

In diesem Sinne: Deutschland erwache!

– Wehrwolf –

Erneut Antifa-Blutterror in der BRD! Dieses Mal in Chemnitz. Von den Tätern fehlt weiterhin jede Spur.

Am Dienstagnachmittage ist es zu einem weiteren feigen Anschlag durch Rotfront zum Nachteile eines prodeutschen Aktivisten erfolgt. Dieses Mal in Chemnitz. Der Anschlag erfolgte gegen 15 Uhr in dem dortigen Stadtpark, und wurde durch vier vermummte Terroristen unter Nutzung einer Machete durchgeführt. Der Geschädigte verlor durch den feigen Angriff drei Finger, welche zur Stunde immer noch nicht haben aufgefunden werden können. Man muss bei alldem bedenken, dass besagter Angriff potenziell lebensbedrohlich war, da der Geschädigte durchaus infolge der schweren Verletzung hätte verbluten können. Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum am LKA Sachsen hat die Ermittlungen an sich gezogen. Über politische Hintergründe schweigt sich das Regime bezeichnenderweise gegenüber der Öffentlichkeit aus.

Es stellt sich die Frage, inwieweit die skrupellosen Linksterroristen LINA ENGEL, JANNIS RÖHLING, JONATHAN PHILIPP MOHR, JOHANN GUNTERMANN etc. in dieses Attentat involviert sein könnten (zumal Sachsen zum Hauptoperationsgebiet dieser Leute gehört), und ob die Behörden überhaupt eine diesbzgl. Investigation erwägen. Bis auf JOHANN GUNTERMANN sind ja alle der vorstehend genannten dreckigen Untermenschen innerhalb der BRD jederzeit erreichbar.

Den meisten politisch Interessierten wird das Anfang der Woche in Chemnitz erfolgte linke Attentat sicherlich bereits bekannt sein. Ganz bewusst haben wir auch im Falle dieses ersichtlich linksmotivierten Anschlages anfänglich die weitere Entwicklung abgewartet, da sich die Lage zunächst hochdynamisch darstellte, und auch dieses Mal von Seiten der Lügenmedien und des Regimes in allerzynischster Manier der Versuch einer Massenmanipulation hinsichtlich des Tatgeschehens, vor allem der Tatmotivation unternommen wird, denn die marxistisch-anarchistische Gewaltagenda ist ja nur allzu offenbar! Und gerade der (Neo-)Marxismus wird ja mehr und mehr zur offenen Staatsräson erhoben.

Eine derartige “Skepsis“, wie sich Lügenmedien und Regime nun im vorliegenden Falle ausdrücklich vorbehalten, eine solche “Skepsis“ hätten diese schmierigen Judenknechte in Fällen wie dem angeblichen “Foltermord von Sebnitz“, dem angeblichen “Lebkuchenmesseranschlag“, dem angeblichen “Brandanschlag von Ludwigshafen“ etc. etc. – allesamt schon damals schon höchst ominöse Vorgänge – viel besser an den Tag legen sollen, aber in diesen Fällen, da waren sie sehr schnell mit der – vermeintlichen – Zuordnung –; ging es da doch gegen den Nationalen Widerstand.

Die Tatsache, dass die Lügenmedien ihre nebulösen Behauptungen in Bezug auf etwaige Zweifel hinsichtlich des Tatgeschehens offenkundig nun jedoch nicht mehr weiter verfolgen, dies illustriert insoweit die Richtigkeit der durch den Geschädigten gegenüber der Polizei diesbzgl. getätigten Aussagen.

Offenkundig wird antideutsche Gewalt seitens Lügenmedien und Blockparteien nicht “nur“ toleriert denn vielfach gar noch gutgeheißen oder gar selbst geschürt. Der Polizei sind entweder aus politischen Gründen die Hände gebunden, oder aber – zumindest aus der Führungsriege heraus – werden derartige Attentate gar noch klammheimlich – als systemerhaltend – begrüßt. Denn es ist ja ganz klar ersichtlich, als dass der Rote Terror immer weiter eskaliert – ohne dass dem auch nur ansatzweise in kriminalistischer Hinsicht – geschweige denn politisch und medial – gebührend entgegengetreten würde.

Es scheint also, dass rechtschaffene deutsche Bürger analog zu dieser sich stetig verschlechternden Sicherheitslage künftig dazu gezwungen sein könnten, noch effektivere Maßnahmen zur individuellen Eigensicherung im Sinne der Kriminalitätsprävention ergreifen zu müssen. Wir könnten an dieser Stelle zu dieser Thematik viel schreiben, aber diese Thematik kann leicht ins uferlose abdriften. Daher belassen wir es an dieser Stelle bei einer kurzen allgemeinen Zusammenfassung der Sach- und Rechtslage. Grundsätzlich muss angesichts dieses, mit einer Klinge vorgetragenen, blutigen Angriffes, allerspätestens jetzt jedenfalls davon ausgegangen werden, als dass der Feind selbst nicht mehr vor Mord(-Versuch) zurückschreckt. Insoweit sollte ein jeder individuelle Schlüsse ziehen, und sich entsprechend des Notwehr- und Nothilferechtes sowie des Rechtes auf legale Bewaffnung im Sinne des Eigenschutzes konsequent auf etwaige Angriffe von Seiten Krimineller und Terroristen vorbereiten. Vor allem auch psychologisch. Die BRD-Rechtsprechung ordnet Angriffe, welche aus Gruppen heraus vorgetragen werden pauschal mindestens als gefährliche Körperverletzung ein. Man müsste als juristischer Laie demnach also davon ausgehen, dass bereits ein bandenmäßig vorgetragener Angriff, also ab zwei oder mehr Angreifer, eine konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellt, was insoweit also individuell bereits als lebensgefährlich (mit entsprechenden Implikationen) angesehen werden könnte. Wenn die ausländischen oder linken Täter dann noch bewaffnet und/oder vermummt (also ersichtlich vorbereitet/organisiert) sind, so müsste wohl nach allgemeiner Lebenserfahrung und ständiger Rechtsprechung definitiv von einem von diesen Straftätern beabsichtigter Tötungsvorsatz zum Nachteil des jeweiligen Geschädigten angenommen, jedenfalls das vorliegen einer erheblichen Gefährdung bejaht werden. Bei der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben der eigenen Person oder Dritter infolge eines rechtswidrigen Angriffes durch Kriminelle oder Terroristen besteht nach ständiger Rechtsprechung das Recht für den Angegriffen oder denjenigen, der eine solche unmittelbar zum Nachteil eines Dritten stattfindende Straftat beobachtet, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu reagieren. Dies aber nur am Rande; eine Rechtsberatung o.ä. findet hier natürlich nicht statt, sondern lediglich eine theoretische Auseinandersetzung mit Vorgängen des Alltages im Sinne freier Berichterstattung.

So oder so sollte zumindest das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten im Alltage für Mann wie Frau jedenfalls Standard darstellen. Aber auch weitere, legale Selbstverteidigungsutensilien sollten TAGTÄGLICH zur Eigensicherung kriminalitätspräventiv mitgeführt werden. Kampfsport, Kraftsport – allgemein körperliche Ertüchtigung – etc. ist ebenfalls empfehlenswert. Wer sich zudem in der Vergangenheit vielleicht mit der Anschaffung eines oder mehrerer Hunde beschäftigt hat, der sollte ggf. spätestens jetzt konkrete Schritte zur Anschaffung eines (oder mehrerer) männlicher Wach- und Schutzhunde unternehmen (kürzlich wurden übrigens ausweislich der Medien noch zwei bewaffnete, rechtswidrig agierende Kanacken durch einen in Nothilfe und Notwehr zum Schutze seines eigenen Lebens sowie das seines Besitzers handelnden Kampfhund zerfleischt, aber das nur am Rande). Gerade Kameraden, welche aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, wären mit der Anschaffung eines Wach- und Schutzhundes in diesen Zeiten sicherlich nicht schlecht beraten (am besten ein männliches Tier, da kräftiger und resoluter. Diese Tiere verteidigen den Besitzer gegenüber Straftätern unter vollstem Einsatz, selbst wenn es ihr eigenes Leben kostet… Je besser ausgebildet, umso effektiver…). Grundsätzlich empfiehlt sich zudem die standardmäßige, kontinuierliche Nutzung von Kfz im Alltage als Fortbewegungsmittel. Zudem erscheint die Installation zusätzlicher Schließsysteme für Fenster und Türen sowie ggf. auch die Installation von Videoüberwachungskameras und Bewegungsmeldern im privaten Wohnbereich durchaus indiziert.

Wir wünschen dem schwerverwundeten Kameraden an dieser Stelle jedenfalls gute Besserung, und hoffen gleichsam, dass die Tat aufgeklärt werden kann. Kameraden, welche – wie im Falle des Schwerverwundeten – ihre Treue zu Rasse und Nation mit dem eigenen Blute besiegelt haben, ihnen ist großer Respekt zu zollen, und ihnen wird daher auch dereinst im kommenden Reiche besondere Ehrung von staatlicher Seite aus zuteil werden.

Alles für Deutschland – Deutschland über alles!

In diesem Sinne: Rotfront verrecke!

– Wehrwolf –

Erneuter Schauprozess gegen den „Volkslehrer“ Nikolai Nerling gestartet. Ein weiterer Angriff des BRD-Regimes auf die Rede- und Pressefreiheit!

Einleitung

Am heutigen Tage steht der unter dem Namen “Volkslehrer (VL)“ bekannt gewordene nationale Journalist Nikolai Nerling wiedereinmal vor einem BRD-“Gericht“. Es handelt sich dabei nicht um den ersten Schauprozess gegen den “Volkslehrer“, dessen journalistische Videobeiträge u.a. auf Youtube, Bitchute, Instagram, Twitter und Telegram zu finden sind. Diese Videos bewegen sich durchweg auf hohem inhaltlichen Niveau, wobei in diesem Rahmen mitunter durchaus kontroverse Thesen vertreten werden. Wo der VL mit Andersdenkenden konfrontiert wird, da begegnet er diesen eingangs stets ausgesprochen höflich und ermöglicht auch einen offenen Dialog (welcher mitunter auch seitens der Gegenseite angenommen wird). Allerdings wird Kamerad Nerling im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit jedoch auch immer wieder zum Ziel “staatlicher“ Repression und/oder Angriffen von Linken und/oder Ausländern.

Dem Kameraden werden seitens der Berliner “Staatsanwaltschaft“ aktuell div. angeblich durch diesen erfüllte “Straftatbestände“ vorgeworfen, welche dieser im Rahmen seiner journalistischen Arbeit begangen haben soll. So wird dem “Volkslehrer“ u.a. vorgeworfen im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit ein Interview geführt sowie ein Bild publiziert zu haben. Bislang sind zwei Verhandlungstage für diese “Justiz“-Posse auf Steuerzahlerskosten angesetzt, wobei man sich bereits schon jetzt fragt, ob sich die Berliner “Justiz“ nicht vielleicht doch lieber mit tatsächlichen Kriminalfällen, bspw. aus dem Bereiche der Clankriminalität oder des Linksterrorismus, befassen sollte. Berliner Durchschnittsbürger deutscher Herkunft würden sich darüber sicherlich freuen…

Reinste Willkür wird zur Grundlage eines Schauprozesses gemacht

Auch die aktuellen Vorwürfe der Berliner “Staatsanwaltschaft“ sind völlig aus der Luft gegriffen und dienen einzig dem Zwecke der – rechtsmissbräuchlichen – Repression zum Nachteile eines unabhängigen Journalisten. So wird dem “Volkslehrer“ bspw. zum Vorwurfe gemacht die bekannte Revisionistin Ursula Haverbeck interviewt zu haben und dieses Interview im Anschluss in das Internet gestellt zu haben. Offenkundig, so “vergessen“ diese Pseudo-“Juristen“ jedoch die Tatsache, als dass sowohl vor als auch nach Nikolai Nerling div. andere Journalisten und Sendeanstalten Frau Haverbeck interviewt haben, und diese Interviews ebenfalls sowohl via Internet als auch analogem TV im Geltungsbereiche der BRD ausgestrahlt und auch videoarchivarisch vorgehalten worden sind. Niemand hat bislang jedoch diese Journalisten und Sendeanstalten angeklagt. Weitergehend, so wird dem Kameraden vorgeworfen eine Veranstaltung durch „laute Zwischenrufe gestört“ haben. Es ist allgemein durchaus üblich, dass Journalisten durch „laute Zwischenrufe“ auf sich aufmerksam machen (müssen) um ihre Fragen adressieren zu können. Wenn man es nun jedoch so drehen sollte als dass diese „Zwischenrufe“ nicht im Rahmen journalistischer Tätigkeit erfolgt seien, so kommen wir hier auf das Gebiet der bereits vor einigen Monaten durch BRD-Bonzen losgetretenen “Störlärm“-Debatte. Wenn jeder, der eine Veranstaltung des Nationalen Widerstandes (NW) oder sonstiger rechter Bewegungen durch Störlärm behindert hat angeklagt (und verurteilt werden würde), ja, dann bräuchte es wohl mittlerweile Lager um die schiere Masse solcher Straftäter überhaupt irgendwie unterbringen zu können… Ebenfalls nur als heuchlerisch, so muss der Vorwurf bezeichnet werden, als dass der VL „das Bild einer den Hitlergruß zur Schau stellenden Person verbreitet“ haben soll. Nun, auch solche Bilder fließen u.a. auch in journalistische Arbeiten ein (geschweige denn in historische Abhandlungen etc.). Jetzt werden sicherlich wieder einige gehirngewaschene BRD-Zombies das unsägliche Wort „what-aboutism“ im Munde führen, da es, ausweislich dieser Degeneraten, heutzutage nicht mehr schicklich sein soll Heuchelei und Willkür als das zu bezeichnen was sie ist… (reine Rabulistik). Dann müssen diese Leute aber auch so konsequent sein und den alten juristischen Grundsatz „Tu quoque“ („auch Du“), auf dem im Übrigen u.a. auch das Grundgesetz (GG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) basieren, abschaffen. Dann soll sich halt einmal so ein aufgeblasener BRD-Bonze öffentlich dahinstellen und sagen: „ALLEIN WIR bestimmen was Recht ist!“. Hat bislang jedoch keiner getan… Könnte nämlich vielleicht doch allzu sehr die Propagandalüge von dem „unbestechlichen“, „neutralen“ „Rechtsstaat“ in Frage stellen? Vor allem würden dann auch einmal endlich die Fronten ganz klar ersichtlich werden…

Auch die anderen Tatvorwürfe basieren auf ähnlich abstrusen “Grundlagen“. Es würde mithin den Rahmen sprengen, auf jede einzelne Phantasie der Staatsanwaltschaft Berlin en détail eingehen zu wollen. Daher im Kontexte des alten Rechtsgrundsatzes „Tu quoque“ vielleicht abschließend noch zwei kleine Bemerkungen. Die erste zu dem Tatvorwurf angeblicher Körperverletzung: wer die Videos des VL kennt der weiß, dass Kamerad Nerling an keiner Stelle je Personen angegriffen hat. Im Gegenteil! Der Kamerad ist – dokumentiert – oftmals und wiederholt zum Ziele u.a. von Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen und zum Teil auch offenen Gewaltattacken seitens Linker und/oder Ausländer geworden. Diese Straftaten zum Nachteil des Nikolai Nerling sind mitunter auch aus Gruppen heraus begangen worden. Dass sich der VL dort, wo seitens Versammlungs-Ordnern, Security-Mitarbeitern, Ordnungsamt und/oder Polizei (je nach Schauplatz) trotz seiner – ebenfalls dokumentierten – Hilferufe nicht eingegriffen worden ist (was u.a. unterlassene Hilfeleistung darstellt), wohl nicht einfach hat verprügeln lassen, dies sollte nicht nur moralische denn auch juristische Anerkennung (u.a. auch im Kontexte Notwehrrecht) finden. Auch hier seien die Bonzen dazu aufgerufen wenigstens einmal ehrlich zu sein. Dann stellt Euch doch vor das Volk und proklamiert: „Das Notwehrrecht wird für Rechte ausgesetzt.“ Macht das doch mal… (könnte einen interessanten paradoxen Effekt auslösen…). Wäre wenigstens ehrlich. Zudem wäre es auch einmal interessant die „Vertraulichkeit des Wortes“ in vorliegendem Falle einmal einer näheren Untersuchung unter Anwendung des AGG zu unterziehen, und zwar bereits deshalb, als dass der Kamerad regelmäßig im Rahmen seiner Arbeit zum Opfer von ungewollten Porträtaufnahmen gemacht wird, und es zudem auch dazu kommt dass Linke dessen Daten vor Ort an andere Personen weitergeben (z.T. durch laute Zurufe). Und gegen die kursierenden „Dossiers“ der Antifa die höchstpersönlichen Lebensverhältnisse des VL betreffend ist bislang auch noch keine Staatsanwaltschaft eingeschritten, oder?

Man könnte fast meinen, dass in diesem “Staate“ keine Rechtsgleichheit herrscht… Ist aber Rechtsgleichheit nicht eines der Hauptmerkmale eines Rechtsstaates?

Fazit

Auch dieser unsägliche Schauprozess illustriert jedenfalls nur einmal mehr die Tatsache, als dass die Grundrechte oppositioneller Deutscher zunehmend weiter eingeschränkt werden und hierdurch die Spaltung des Volkes in politische “Kasten“ weiter vorangetrieben wird. Neben der bereits seit Jahrzehnten währenden faktischen Einschränkung auf individuelle freie Rede, Anspruch auf ein Bankkonto sowie Berufswahl/-ausübung für Rechte, so wird nunmehr gleichsam und ergänzend Pressefreiheit sowie Notwehrrecht beschränkt bzw. eine politische Gruppe aus diesem Rechtskanon exkludiert, und damit im Ergebnis dem Normzweck des AGG Hohn gesprochen. Interessant wäre natürlich im Rahmen des aktuellen “Prozesses“ einmal dezidiert die Thematik “Störlärm“ einer näheren juristischen Prüfung zu unterziehen; namentlich unter Anwendung des AGG (an dieser Stelle sei übrigens noch ergänzend erwähnt, als dass die journalistische Arbeit des Kameraden oftmals durch Störlärm der Gegenseite systematisch behindert wird).

Im Falle des Kameraden Nikolai Nerling ist die „staatliche“ Intention natürlich die, mit jenen Mitteln einen höchst erfolgreichen nationalen Medienschaffenden auszuschalten. Die ganze bezeichnende Niedertracht wird noch zusätzlich durch die Tatsache, als dass der erste Verhandlungstag auf den Geburtstag des Kameraden gelegt worden ist nur noch einmal besonders greifbar illustriert.

Wir wünschen dem Kameraden auf diesem Wege alles Gute, sowohl in Bezug auf den Prozessausgang als auch zu dem neuen Lebensjahre!

Naturgemäß ist eine Prozessführung nicht kostenlos, und so erscheint es mithin durchaus sinnvoll den ein oder anderen Euro für den Kampf um Recht und Wahrheit beizusteuern. Möglichkeiten zu spenden bestehen hier: https://volkslehrer.org/?page_id=70

In diesem Sinne: hoch die nationale Solidarität!

– Wehrwolf –