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Zunehmende Einbrüche in Museen und Kunstsammlungen als Anschläge des organisierten Untermenschentumes auf die deutsche Kultur und die nationale Identität

Einleitung

Dieser Tage rücken – bedingt durch den Dresdner Prozess gegen Clan-Kanacken – die bereits seit Jahren abrollenden Angriffe des organisierten Untermenschentumes auf das deutsche Kunst- und Kulturerbe schlaglichtartig in das kollektive Bewusstsein des Volkes – diesmal bundesweit! Selbst die Systemmedien und etablierten Blockparteien kommen nicht umhin von einem Anstieg derartiger Taten zu sprechen.

Besagtem Prozesse am Landgericht (LG) Dresden liegt der im November 2019 verübte spektakuläre Einbruch in das “Grüne Gewölbe“ in dem sächsischen Schatzkammermuseum zugrunde, bei dem ein Schaden in Höhe von fast 26 Millionen Euro im Raume steht. Begangen durch insgesamt sechs Angehörige eines Berliner Kanacken-Clans. Zwei dieser Angeklagten sind bereits einschlägig aufgrund des Einbruches im Jahre 2017 in das Berliner Bode-Museum verurteilt worden, wo seinerzeit eine 100-kg schwere Goldmünze durch diese Untermenschen entwendet worden ist. Laut den Lügenmedien soll es sich bei diesen Angehörigen eines arabischen Clans im Übrigen um „Deutsche“ handeln… (ich glaube, es ist nicht zu weit hergeholt zu konstatieren, dass diese Kanacken jeden kurzerhand zusammenschlagen würden, welcher sie als deutsch bezeichnet).

Man sieht bereits anhand dieser Personalien, dass es sich um organisierte Kanacken handelt, welche es zudem gezielt auf Kunst- und Kulturgüter abgesehen haben.

Mitnichten „Einzelfälle“

Einmal abgesehen von den obig aufgeführten spektakulären Einbrüchen in Berlin und Dresden, so ist doch – wie in sämtlichen Fällen von Ausländerkriminalität – die Dunkelziffer weitaus höher; das meiste versandet jedoch bezeichnenderweise in den Lokalteilen der jeweiligen regionalen Lügenmedien und wird überdies durch BRD-Behörden und ebenjene erbärmlichen Presseschmierer dem Deutschen Volke in die Schuhe geschoben (indem eben ausländische Großfamilien kurzerhand öffentlich zu „Deutschen“ erklärt werden).

Alleine im Freistaat Sachsen sind seit dem Jahre 2015 über einhundert (!) Einbrüche und Einbruchsversuche in Museen und historische Sammlungen registriert worden. Ende November vergangenen Jahre ist im bayerischen Machning noch der dortig gelagert gewesene millionenschwere Keltenschatz entwendet worden, und 2020 entstand in einem Museum im nordrhein-westfälischen Bocholt ein fünfstelliger Schaden im Rahmen eines Einbruches, um nur einmal die aktuellsten Fälle an dieser Stelle zu nennen.

Man darf bei alledem auch nicht die mit besagten Haupttaten in Verbindung stehenden weiteren Straftaten im Sinne der (vorbereitenden) Beschaffungskriminalität vergessen; vielfach wird nämlich im Vorfelde seitens dieser Untermenschen entsprechendes professionelles (und daher auch dementsprechend hochpreisiges) Equipment von Baustellen entwendet. Zudem werden mit den ergaunerten Profiten weitere Straftaten unterschiedlichster Coleur finanziert.

In nahezu sämtlichen Fällen werden Kanacken aus dem In- wie Auslande als Täter festgestellt, oftmals organisiert in Clans.

Insoweit kann also mit aller Berechtigung die Tatsache konstatiert werden, als dass die Kunstdiebstähle des Untermenschentumes als die sichtbarste Verhöhnung Unserer Nation zu bezeichnen sind.

Anschläge auf die deutsche Identität

Nicht “nur“, dass dieses Dreckspack Artefakte aus Jahrtausenden deutscher Geschichte entwendet, nein, dieses fremdrassige Ungeziefer, diese ausländischen Parasiten, sie VERNICHTEN Unsere Kunst- und Kulturgüter oftmals auch noch, um hierdurch die verarbeiteten Materialien abzuschöpfen (bspw. durch Einschmelzung). Es wäre ja schon schlimm genug, wenn dieses Gesindel die Artefakte für den privaten Besitz oder kriminelle Sammler entwenden würde – dann würden die Gegenstände nämlich wenigstens noch erhalten bleiben. So aber muss ganz klar konstatiert werden, als dass durch diesen parasitären Akt der Materialzersetzung ganz klare Anschläge auf Unser nationales Erbe verübt werden. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, als dass jedes Museum und jede Kunstsammlung eben Kunst- und Kulturgüter „hortet“; das heißt, dass jedes Mal große Mengen solcher Gegenstände in das Visier der Täter geraten, und dass diese Sammlungen eben oftmals Epochen von mehreren Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden abdecken.

Fazit

Es handelt sich mithin um besonders verwerfliche Taten, noch dazu heimtückisch vorbereitet, und geplant und ausgeführt durch berufskriminelle Untermenschen.

Das volksfeindliche Berliner Judenregime ist weder willens noch in der Lage diesem Untermenschenterror Herr zu werden. Warum auch? Schließlich fällt entartete Kunst – aufgrund materieller wie künstlerischer Minderwertigkeit – diesen Einbrüchen ja auch nicht zum Opfer! Es handelt sich ja “nur“ um deutsches Kulturerbe! Auf der anderen Seite aber, da verfolgt das Regime – auf diversen Ebenen – jedes tatsächliche oder vermeintliche Unbill, welches fremden Völkern widerfährt; dafür werden keine Kosten und Mühen gescheut, und kein diplomatischer Konflikt vermieden! Und man sollte auch nicht vergessen wie andere Völker auf Angriffe gegen ihre nationale Identität reagieren; ich erinnere mich bspw. noch an eine Warnung für Asienreisende, wonach man dort in bestimmten Ländern etwaige Tätowierungen mit buddhistischen Motiven tunlichst abdecken solle, da man andernfalls in Gefahr geraten könne durch Einheimische angegriffen zu werden (!) Über die Reaktionen auf Mohammed-Karikaturen (selbst in nicht-muslimischen Ländern) muss an dieser Stelle gar kein Wort verloren werden. Ersichtlich sind es also einmal mehr ausschließlich deutsche Werte, welche vogelfrei gestellt sind…

Insoweit ist es auch ganz bezeichnend, dass Täter wie Drahtzieher durch die volksverachtende BRD-Unrechtsjustiz mit geringen niedrigen bis maximal mittleren einstelligen Freiheitsstrafen belegt werden (s. nur die aktuellen „Deals“ vor dem LG Dresden).

Härte zu zeigen, stellt mithin das Gebot der Stunde dar! Dass dereinst nach der Wende – entsprechend des verbrieften Völkerrechtes – Unsere Nation auf vielen Ebenen erhebliche Korrekturen vorzunehmen hat, dies steht angesichts der desaströsen – ja, existenziell bedrohlichen – Situation, in welcher sich Unser Land seit 1945 befindet, mithin völlig außer Frage. Es wird daher auch notwendig sein eine Justizreform vorzunehmen. Konkret formuliert wird das Strafgesetzbuch (StGB) zu reformieren sein, und zwar dergestalt, als dass sowohl Strafrahmen abzuändern als auch neue Arten der Bestrafung zu inkludieren sein werden. Bei der damaligen zwangsweisen, undemokraitschen Abschaffung der Todesstrafe in der Alt-BRD durch volksverachtende Bonzen sind im Jahre 1949 ausweislich einer Umfrage noch 77% der Deutschen für den Erhalt dieser Bestrafungsform eingetreten. Lediglich 18% standen dagegen, der Rest war unentschlossen. In der Landesverfassung von Hessen hatte die Todesstrafe bis 2017 Bestand, in Bayern immer noch. In der BRÖ war sie bis 1968 in Kraft, und in DDR ist bis in die 1980er Jahre hinein exekutiert worden. In der BRÖ dem demokratischen NATO-Staat USA wird nach wie vor die Todesstrafe angewandt und auch die großen Bündnispartner des Westens Japan, Indien, Taiwan und Brasilien – ebenfalls allesamt Demokratien – verfügen nach wie vor über die Todesstrafe. Insoweit kann also nichts dagegen sprechen dass ein freies Deutschland dereinst auch wieder die Einführung der Todesstrafe für besonders verwerfliche Taten in Erwägung ziehen könnte. Hierdurch ließen sich, um bei dem Thema Raub und (anschließender) Vernichtung von Kunst zu bleiben, einerseits die besonders schweren, völkerrechtswidrigen Vernichtungen deutscher Kulturgüter ahnden lassen als gleichsam auch präventiv wirken. Denn man bedenke: die fremdrassigen Parasiten suchen stets den einfachsten Weg – da es sich bei ihnen eben um Parasiten – handelt. Und es sollte nun auch niemand etwaige “Verhältnismäßigkeitsbedenken“ aufkommen lassen, denn der Diebstahl millionenschwerer Kunst- und Kulturgüter wird nun einmal zweifellos nicht begangen „um die Familie zu ernähren“… Und wie anders ließe sich die Vernichtung eines unschätzbaren Artefaktes anders ahnden?

Die heimtückische Entwendung und anschließende brutale Vernichtung jahrtausendealter deutscher Kunst- und Kulturgüter stellt einen massiven Angriff auf die nationale Identität des Deutschen Volkes und damit gleichsam auch auf dessen kollektive Würde dar. Letztlich sind es dies aber auch Anschläge auf Menschheitserbe per se, denn die deutsche Kunst und Kultur steht nun einmal in ihrer materiellen wie immateriellen Wertigkeit einmalig in der Welt dar. Insoweit könnte im Rahmen einer künftigen Verfassungs- und Justizreform, bspw. auf Grundlage von Plebisziten, durchaus über die rechtsstaatlich organisierte Wiedereinführung der Todesstrafe sowie deren etwaige Anwendung im Falle der Ahndung derartiger massiver Straftaten gegen die jeweiligen Verbrecher nachgedacht werden.

Eine weitere Frage wäre der Umgang mit (den hauptverantwortlichen) Clans, welche durch die vorliegend thematisierten Straftaten automatisch aufgeworfen wird. Ganz generell gesagt, ließe sich auch dieser Sumpf rechtsstaatlich und zivilisiert ganz leicht austrocknen: und zwar durch die Maßregel der Schutzhaft. Der Vorteil der Schutzhaft liegt in der Tatsache begründet, als dass diese eben eine – „schuldunabhängige Maßregel“ darstellt -, und daher niederschwellig begründbar angeordnet werden können. Daher sind Maßregeln (aufgrund ihrer weiten Auslegungsmöglichkeiten) auch nach wie vor – und zwar sowohl in BRD als auch BRÖ (an dieser Stelle sei nur an das Schicksal von Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich erinnert) sehr beliebt; werden also auch durch Demokraten verhängt werden (und sind damals auch seitens der Kommunisten der DDR angewandt worden) bzw. sind in der BRD mittlerweile sogar noch durch weitaus niederschwellig anwendbare kriminalpolitische Maßnahmen wie „Unterbindungsgewahrsam“ etc. ergänzt worden. Man könnte damit also an „bewährte demokratische Prinzipien“ anknüpfen. Hierdurch wäre es also bspw. im Rahmen eines novellierten Unterbindungsgewahrsams durchaus möglich, mindestens sämtliche Angehörigen der bekannten großen und kleinen Kanacken-Clans in strafmündigem Alter präventiv festzusetzen, da diese – nach aller Erfahrung – mindestens als Unterstützer einer kriminellen Vereinigung gelten müssen. Die Minderjährigen könnte man umgehend abschieben. Die strafmündigen Clanmitglieder könnten dann im weiteren Verlaufe, je nach Bedarf, in Untersuchungshaft (U-Haft) genommen werden, der – nicht unmittelbar zu belangende – Rest des Packs in Abschiebehaft (nach einem ebenfalls zu reformierenden Staatsbürgerschafts- und Abschieberecht). So könnte man diesem Gesindel ganz leicht jedwede Handlungsoption entziehen. In Anbetracht der schweren Delikte, welche diese Leute bereits gegen Unser Volk begangen haben, so wäre dies ein noch sehr – an sich eigentlich sogar noch zu mildes – Vorgehen. In ihrem eigenen Interesse sollten diese Untermenschen daher den Sicherheitsbehörden gegenüber bei Vollzug obig angedachter rechtsstaatlicher Maßnahmen keinen Widerstand leisten…

Es wird mithin hohe Zeit erneut einen Volksstaat zu errichten, um auf dessen (rechts-)staatlicher Grundlagen endlich wieder deutsche Interessen effektiv schützen zu können. Dazu gehört, den Wert Unserer nationalen Kunst- und Kulturgüter nicht nur materiell denn auch immateriell zu begreifen.

In diesem Sinne: Deutschland erwache!

– Wehrwolf –