Erneuter Schauprozess gegen den „Volkslehrer“ Nikolai Nerling gestartet. Ein weiterer Angriff des BRD-Regimes auf die Rede- und Pressefreiheit!

Einleitung

Am heutigen Tage steht der unter dem Namen “Volkslehrer (VL)“ bekannt gewordene nationale Journalist Nikolai Nerling wiedereinmal vor einem BRD-“Gericht“. Es handelt sich dabei nicht um den ersten Schauprozess gegen den “Volkslehrer“, dessen journalistische Videobeiträge u.a. auf Youtube, Bitchute, Instagram, Twitter und Telegram zu finden sind. Diese Videos bewegen sich durchweg auf hohem inhaltlichen Niveau, wobei in diesem Rahmen mitunter durchaus kontroverse Thesen vertreten werden. Wo der VL mit Andersdenkenden konfrontiert wird, da begegnet er diesen eingangs stets ausgesprochen höflich und ermöglicht auch einen offenen Dialog (welcher mitunter auch seitens der Gegenseite angenommen wird). Allerdings wird Kamerad Nerling im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit jedoch auch immer wieder zum Ziel “staatlicher“ Repression und/oder Angriffen von Linken und/oder Ausländern.

Dem Kameraden werden seitens der Berliner “Staatsanwaltschaft“ aktuell div. angeblich durch diesen erfüllte “Straftatbestände“ vorgeworfen, welche dieser im Rahmen seiner journalistischen Arbeit begangen haben soll. So wird dem “Volkslehrer“ u.a. vorgeworfen im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit ein Interview geführt sowie ein Bild publiziert zu haben. Bislang sind zwei Verhandlungstage für diese “Justiz“-Posse auf Steuerzahlerskosten angesetzt, wobei man sich bereits schon jetzt fragt, ob sich die Berliner “Justiz“ nicht vielleicht doch lieber mit tatsächlichen Kriminalfällen, bspw. aus dem Bereiche der Clankriminalität oder des Linksterrorismus, befassen sollte. Berliner Durchschnittsbürger deutscher Herkunft würden sich darüber sicherlich freuen…

Reinste Willkür wird zur Grundlage eines Schauprozesses gemacht

Auch die aktuellen Vorwürfe der Berliner “Staatsanwaltschaft“ sind völlig aus der Luft gegriffen und dienen einzig dem Zwecke der – rechtsmissbräuchlichen – Repression zum Nachteile eines unabhängigen Journalisten. So wird dem “Volkslehrer“ bspw. zum Vorwurfe gemacht die bekannte Revisionistin Ursula Haverbeck interviewt zu haben und dieses Interview im Anschluss in das Internet gestellt zu haben. Offenkundig, so “vergessen“ diese Pseudo-“Juristen“ jedoch die Tatsache, als dass sowohl vor als auch nach Nikolai Nerling div. andere Journalisten und Sendeanstalten Frau Haverbeck interviewt haben, und diese Interviews ebenfalls sowohl via Internet als auch analogem TV im Geltungsbereiche der BRD ausgestrahlt und auch videoarchivarisch vorgehalten worden sind. Niemand hat bislang jedoch diese Journalisten und Sendeanstalten angeklagt. Weitergehend, so wird dem Kameraden vorgeworfen eine Veranstaltung durch „laute Zwischenrufe gestört“ haben. Es ist allgemein durchaus üblich, dass Journalisten durch „laute Zwischenrufe“ auf sich aufmerksam machen (müssen) um ihre Fragen adressieren zu können. Wenn man es nun jedoch so drehen sollte als dass diese „Zwischenrufe“ nicht im Rahmen journalistischer Tätigkeit erfolgt seien, so kommen wir hier auf das Gebiet der bereits vor einigen Monaten durch BRD-Bonzen losgetretenen “Störlärm“-Debatte. Wenn jeder, der eine Veranstaltung des Nationalen Widerstandes (NW) oder sonstiger rechter Bewegungen durch Störlärm behindert hat angeklagt (und verurteilt werden würde), ja, dann bräuchte es wohl mittlerweile Lager um die schiere Masse solcher Straftäter überhaupt irgendwie unterbringen zu können… Ebenfalls nur als heuchlerisch, so muss der Vorwurf bezeichnet werden, als dass der VL „das Bild einer den Hitlergruß zur Schau stellenden Person verbreitet“ haben soll. Nun, auch solche Bilder fließen u.a. auch in journalistische Arbeiten ein (geschweige denn in historische Abhandlungen etc.). Jetzt werden sicherlich wieder einige gehirngewaschene BRD-Zombies das unsägliche Wort „what-aboutism“ im Munde führen, da es, ausweislich dieser Degeneraten, heutzutage nicht mehr schicklich sein soll Heuchelei und Willkür als das zu bezeichnen was sie ist… (reine Rabulistik). Dann müssen diese Leute aber auch so konsequent sein und den alten juristischen Grundsatz „Tu quoque“ („auch Du“), auf dem im Übrigen u.a. auch das Grundgesetz (GG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) basieren, abschaffen. Dann soll sich halt einmal so ein aufgeblasener BRD-Bonze öffentlich dahinstellen und sagen: „ALLEIN WIR bestimmen was Recht ist!“. Hat bislang jedoch keiner getan… Könnte nämlich vielleicht doch allzu sehr die Propagandalüge von dem „unbestechlichen“, „neutralen“ „Rechtsstaat“ in Frage stellen? Vor allem würden dann auch einmal endlich die Fronten ganz klar ersichtlich werden…

Auch die anderen Tatvorwürfe basieren auf ähnlich abstrusen “Grundlagen“. Es würde mithin den Rahmen sprengen, auf jede einzelne Phantasie der Staatsanwaltschaft Berlin en détail eingehen zu wollen. Daher im Kontexte des alten Rechtsgrundsatzes „Tu quoque“ vielleicht abschließend noch zwei kleine Bemerkungen. Die erste zu dem Tatvorwurf angeblicher Körperverletzung: wer die Videos des VL kennt der weiß, dass Kamerad Nerling an keiner Stelle je Personen angegriffen hat. Im Gegenteil! Der Kamerad ist – dokumentiert – oftmals und wiederholt zum Ziele u.a. von Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen und zum Teil auch offenen Gewaltattacken seitens Linker und/oder Ausländer geworden. Diese Straftaten zum Nachteil des Nikolai Nerling sind mitunter auch aus Gruppen heraus begangen worden. Dass sich der VL dort, wo seitens Versammlungs-Ordnern, Security-Mitarbeitern, Ordnungsamt und/oder Polizei (je nach Schauplatz) trotz seiner – ebenfalls dokumentierten – Hilferufe nicht eingegriffen worden ist (was u.a. unterlassene Hilfeleistung darstellt), wohl nicht einfach hat verprügeln lassen, dies sollte nicht nur moralische denn auch juristische Anerkennung (u.a. auch im Kontexte Notwehrrecht) finden. Auch hier seien die Bonzen dazu aufgerufen wenigstens einmal ehrlich zu sein. Dann stellt Euch doch vor das Volk und proklamiert: „Das Notwehrrecht wird für Rechte ausgesetzt.“ Macht das doch mal… (könnte einen interessanten paradoxen Effekt auslösen…). Wäre wenigstens ehrlich. Zudem wäre es auch einmal interessant die „Vertraulichkeit des Wortes“ in vorliegendem Falle einmal einer näheren Untersuchung unter Anwendung des AGG zu unterziehen, und zwar bereits deshalb, als dass der Kamerad regelmäßig im Rahmen seiner Arbeit zum Opfer von ungewollten Porträtaufnahmen gemacht wird, und es zudem auch dazu kommt dass Linke dessen Daten vor Ort an andere Personen weitergeben (z.T. durch laute Zurufe). Und gegen die kursierenden „Dossiers“ der Antifa die höchstpersönlichen Lebensverhältnisse des VL betreffend ist bislang auch noch keine Staatsanwaltschaft eingeschritten, oder?

Man könnte fast meinen, dass in diesem “Staate“ keine Rechtsgleichheit herrscht… Ist aber Rechtsgleichheit nicht eines der Hauptmerkmale eines Rechtsstaates?

Fazit

Auch dieser unsägliche Schauprozess illustriert jedenfalls nur einmal mehr die Tatsache, als dass die Grundrechte oppositioneller Deutscher zunehmend weiter eingeschränkt werden und hierdurch die Spaltung des Volkes in politische “Kasten“ weiter vorangetrieben wird. Neben der bereits seit Jahrzehnten währenden faktischen Einschränkung auf individuelle freie Rede, Anspruch auf ein Bankkonto sowie Berufswahl/-ausübung für Rechte, so wird nunmehr gleichsam und ergänzend Pressefreiheit sowie Notwehrrecht beschränkt bzw. eine politische Gruppe aus diesem Rechtskanon exkludiert, und damit im Ergebnis dem Normzweck des AGG Hohn gesprochen. Interessant wäre natürlich im Rahmen des aktuellen “Prozesses“ einmal dezidiert die Thematik “Störlärm“ einer näheren juristischen Prüfung zu unterziehen; namentlich unter Anwendung des AGG (an dieser Stelle sei übrigens noch ergänzend erwähnt, als dass die journalistische Arbeit des Kameraden oftmals durch Störlärm der Gegenseite systematisch behindert wird).

Im Falle des Kameraden Nikolai Nerling ist die „staatliche“ Intention natürlich die, mit jenen Mitteln einen höchst erfolgreichen nationalen Medienschaffenden auszuschalten. Die ganze bezeichnende Niedertracht wird noch zusätzlich durch die Tatsache, als dass der erste Verhandlungstag auf den Geburtstag des Kameraden gelegt worden ist nur noch einmal besonders greifbar illustriert.

Wir wünschen dem Kameraden auf diesem Wege alles Gute, sowohl in Bezug auf den Prozessausgang als auch zu dem neuen Lebensjahre!

Naturgemäß ist eine Prozessführung nicht kostenlos, und so erscheint es mithin durchaus sinnvoll den ein oder anderen Euro für den Kampf um Recht und Wahrheit beizusteuern. Möglichkeiten zu spenden bestehen hier: https://volkslehrer.org/?page_id=70

In diesem Sinne: hoch die nationale Solidarität!

– Wehrwolf –

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