Nach Gegendemo – Judenmarionette Scholz und Arbeiterverräter-DGB schreien nach dem Staatsanwalte!

Einleitung

Nachdem es am 1. Mai anlässlich des Auftrittes des BRD-Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) im Rahmen einer DGB-Veranstaltung in Düsseldorf zu breitem Gegenprotest gekommen war, so schreien Scholz und DBG nun nach dem Staatsanwalt.

Seit einigen Jahren schon wächst der Protest gegen das Regime. Insoweit stellt eigentlich auch der Gegenprotest vom 1. Mai in Düsseldorf nichts Neues dar.

Eine ganz erbärmliche Heuchelei

Was allerdings nun doch – gerade auch für den NW per se – interessant erscheint, ist die juristische Nachbereitung der Veranstaltung. Und zwar wurde nun Anzeige gegen Unbekannt aufgrund „Störung einer Veranstaltung“ erstattet. Begründung: „Störlärm“. Wer sich nun eine beliebige Veranstaltung des NW in Erinnerung ruft, dem wird wohl kaum eine einfallen an deren Rande kein Auftritt von „Störern, die explizit zum Zwecke der Störung“ erschienen wären – oftmals organisiert und großzügig gesponsert von bspw. eben SPD und DGB!

Eine ganz bezeichnende Heuchelei also, wenn diese Bonzenschweine nun plötzlich von einem „unsäglichen Verfall der politischen Diskussionskultur in diesem Land“ lamentieren, wenn man sich in diesem Kontextenur einmal die Tatsache vergegenwärtigt, als dass es gerade doch sie waren (und sind), welche Spaltung und Polarisierung großzügigst gefördert haben (und dies auf Steuerzahlerkosten)! Aber jetzt, da sich der Wind nun endlich dreht, da fließen plötzlich die Krokodilstränen bitterlich. Judenknecht Scholz und Kanacke Boudih (DGB) – beide korrupt bis auf die Knochen – sollten froh sein, dass (noch) lediglich „Störlärm“ als begleitende Protestform angewandt wird. Vergesst mal nicht ihr Verbrecher, dass Aufzüge des NW (aber auch von nationalkonservativen Organisationen und Verbänden wie bspw. der AfD) regelmäßig auch schon – teils massivem – Bewurf mittels Flaschen, Steinen, Knallkörpern und z.T. auch Brandsätzen sowie Zwillen-Beschuss ausgesetzt gewesen ist, und zwar von Kräften, welche durch EUCH systematisch hochgezüchtet worden sind! Seid also froh, wenn das anständige Deutsche Volk noch nicht so weit geht sein Altglas auf Eure Rednertribünen zu entsorgen. Noch…

Also ein kleiner Rat für die Zukunft: „wer im Glashaus sitzt, der soll nicht mit Steinen schmeißen“…

Juristische Implikationen

Wir, als Nationaler Widerstand, sollten die „Rechts“verfolgung dieser Sache intensiv beobachten, und das Ergebnis später gebührend auswerten. Sollte sich die Rechtsprechung tatsächlich dahingehend bewegen bspw. „Störlärm“ künftig tatsächlich justiziabel zu machen, so bekommen wir damit ein gutes Mittel in die Hand, dem Feinde – im wahrsten Sinne des Wortes – (juristisch) das (Trommler-)Handwerk zu legen und das (Pfeifen-)Maul zu stopfen! Muss ja nicht jeder einzelne Gegendemonstrant angezeigt werden; reicht ja bereits entsprechende juristische Schritte gegen die jeweils dafür verantwortlich zeichnenden Organisationen und Parteien (als Anmelder) zu initiieren (gerne auch auf zivilrechtlicher Ebene). Könnte noch ganz amüsant werden…

In diesem Sinne: Rotfront und Reaktion verrecke!

– Wehrwolf –

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