Weiterer Teil des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)“ in der BRD in Kraft getreten

Seit dem heutigen Tage hat ein weiterer Teil des NetzDG Anwendung gefunden.

Demnach sollen nun Soziale Netzwerke nicht mehr nur zu einer „bloßen“ Sperrung – potentiell (!)- „rechtswidriger“ Inhalte verpflichtet sein. Vielmehr gilt von nun an, dass derartige Plattform Inhalte samt Nutzerdaten direkt an die Repressionsorgane des Regimes weiterzuleiten haben.

Nicht umsonst hat Google bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln erhoben (primär wohl aus finanzieller Motivation – zusätzliche Zensoren sind nun einmal ebenfalls zu entlohnen).

Dessen ungeachtet, so hat die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)“ bereits am heutigen Tage ihre Repressionstätigkeit aufgenommen. Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet mit mind. 250.000 Meldungen nach dem NetzDG jährlich, wobei man bereits jetzt prognostiziert, dass davon ca. ein Drittel als unverwertbar bzw. strafrechtlich nicht relevant zu den Akten gelegt werden muss. Durchaus möglich, wenn man sich die Tatsache vergegenwärtigt, als dass die BRD-„Sicherheits“organe mittlerweile ja noch nicht einmal mehr in der Lage sind routinemäßige Verkehrskontrollen im Griff zu behalten (eigentlich ziemlich unsolidarisch, sind Krankenhäuser und Bestattungsunternehmen in diesen Pandemiezeiten doch ohnehin schon genug belastet). 😉

BRD-Bürgern kann nur empfohlen werden künftig verstärkt auf alternative Plattformen mit Firmensitz außerhalb des EU-Geltungsbereiches auszuweichen. Alternativen zu bspw. Jewtube existieren ja mittlerweile zur Genüge; warum also nicht unpolitische Inhalte weiterhin auf Lamestream-Plattformen nutzen und (tiefergehende) politische Diskussionen auf alternative Netzseiten auslagern? Also in dem Sinne, das Regime nach wie vor auf Lamestream-Seiten bspw. als rechtsbrecherisch zu demaskieren, Diskussionen bspw. über den angeblichen Holocaust oder sonstige „heiße Eisen“ gerade historischen Inhaltes dafür dann eben auf alternativen Plattformen zu führen (für alle die sich mit dem Gedanken der Einrichtung einer eigenen Netzseite tragen: zensurfrei.com). Man kann es ja bspw. auch so halten, dass man bspw. auf Jewtube einen Videobericht zum Thema illegaler Einwanderung so kommentiert: „Staatlicher Verzicht auf Grenzkontrollen ist eindeutig rechtswidrig und auch schädlich. Eine weitergehende inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist jedoch auf Seiten wie Youtube mittlerweile ausweislich der privatrechtlichen Nutzungsbedingungen untersagt und auch strafrechtlich relevant, da der Staat spätestens seit dem 1.2.2022 keine tiefergehende Debatte zu solchen Inhalten (mehr) wünscht, und sich viele private Anbieter dem mittlerweile auch beugen. Aber auf der kostenfrei nutzbaren Plattform XYZ wird das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit noch respektiert. Die Kommentarspalten zu gesellschaftlich relevanten Videos sind dort daher viel interessanter zu lesen.“

Den dreckigen Schergen des jüdisch dominierten BRD-Regimes sei an dieser Stelle im Übrigen ebenfalls eine Beschäftigung mit der deutschen Geschichte anempfohlen. So sei an dieser Stelle explizit auf die ehem. DDR verwiesen. In der DDR wurde der öffentliche Diskurs ebenfalls systematisch unterdrückt. Er fand trotzdem statt (sogar ohne Internet). Die DDR liegt mittlerweile auf dem Müllhaufen der Geschichte, obwohl ihr Repressionsapparat sogar noch brutaler auftrat als es die demokratischen Flitzpiepen tun. Zudem sollte einjeder Judenknecht bedenken, dass die strafrechtliche Aufarbeitung nach dem dereinstigen Regimefall deutlich intensiver verlaufen wird, als die im Nachgang zu dem Untergang der DDR seinerzeit erfolgten Pseudo“prozesse“… Beim nächsten Mal Volksgerichtshof und Schutzhaft statt „Justiz“farce und Exil.

Es kommt der Tag…

In diesem Sinne: trotz Verbot nicht tot – Heil Hitler!

– Wehrwolf –

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