Vorwort
Als ehrenamtlich getragenes zivilgesellschaftliches Medienprojekt haben wir leider nicht die Kapazitäten über jede Schandtat des dreckigen Untermenschentumes zu berichten.
Vorliegender Fall aber ist jedoch so eindeutig gelagert und in der Tatausführung nur als höchst verachtenswert zu bezeichnen, als dass eine Berichterstattung vorliegend wahrlich unumgänglich erscheint.
Einleitung
Am gestrigen Tage wurde das duch mehrere Instanzen getragene Verfahren nun beendet. Der Untermensch ist durch das Landgericht (LG) Weiden aufgrund von div. schweren Fällen der Tierquälerei nunmehr zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Erschwerend hinzu kamen Vorstrafen. Ursprünglich vorgesehen waren drei Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Zudem ist dem Verurteilten die Haltung von Tieren auf Lebenszeit untersagt worden (was allerdings nur Sinn machen würde wenn Tiere ausschließlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises erstanden werden dürften, und Ausweisdokumente in einem solchen Rahmen dann auch abgeglichen werden würden…).
Der bis zu seinem Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Weiden in der Oberpfalz (Almesbacher Weg 2, 92637 Weiden) ausweislich Berichten wohl (weiterhin) in der Blücherstraße 3, 92637 Weiden wohnhafte 32-jährige Patrick K., Jahrgang ca. 1990, Brillenträger, Hilfsarbeiter im Bauwesen, ist rechtskräftig schwerster sadistischer Straftaten überführt worden.
Der Untermensch hatte im April 2020 Nagetiere und Vögel käuflich erstanden und diese dann über mehrere Wochen hinweg auf sadistischste Art und Weise gequält. Dabei soll der Täter die Tiere u.a. bei lebendigem Leibe in Pfanne oder auch Mikrowelle gebraten haben. Weitere Tiere sind durch den 32-jährigen Weidener bei lebendigem Leibe verbrannt oder bspw. durch Abtrennung der Pfoten verstümmelt worden oder auf andere Art und Weise brutal gequält und/oder getötet worden. Zudem sind noch div. weitere Folter- und Tötungsmethoden zur Anwendung gelangt. Hiervon hatte der Untermensch Videos angefertigt und die Aufnahmen entsprechend höhnisch kommentiert. Diese Videos wiederum wurden seinerzeit dann auch durch diesen selbst in Umlauf gebracht und auch noch einmal in schriftlicher Form glorifiziert. Eine Zeugin hatte sich anschließend glücklicherweise gegenüber der Polizei offenbart. Ein mutiger und anständiger Schritt der Volksgenossin!
Die juristische Aufarbeitung der BRD-Behörden – ein bitterer Beigeschmack bleibt
Zwar sind die BRD-“Behörden“ der Sache nachgegangen, aber man sieht, wie lasch im Ergebnis… Bezeichnend ist auch, dass im Raume Weiden wohl auch schon vor dem Jahre 2020 Fällen von Tierquälerei bekannt geworden sind, welche jedoch nie einem Täter haben zugeordnet werden können… Sicherlich existieren Strafrahmen. Allerdings ist gerade die bayerische “Justiz“ durchaus bekannt dafür auch Leute mit weniger bzw. überhaupt keinen psychischen Auffälligkeiten (bspw. Gustl Mollath) einfach mal über Jahre in der Psychiatrie verschwinden zu lassen… und generell auch ziemlich hohe Strafen auszusprechen. Warum gerade dieser Untermensch jedoch nicht (geschlossen-)behandlungsbedürftig sein soll, dies erschließt sich nicht. Besonders pervers: politische Dissidenten werden in BRD und BRÖ regelmäßig pathologisiert (bspw. Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich), und so ein Gesindel kommt einfach so davon (2 Jahre 9 Monate sind auch nicht die Welt; denn es existiert ja die bekannte Zwei-Drittel-Regelung, offener Vollzug etc…). Von den zum Teil extrem hohen Haftstrafen wegen der Verbreitung bspw. von Schriftstücken über historische Ereignisse etc., an dieser Stelle erst gar nicht erst zu sprechen…
Und damit kommen wir zu dem nächsten Punkt: während nationale politische Angeklagte seitens der Lügenmedien gezielt massiv abgelichtet und namhaft gemacht werden, da werden solche Untermenschen anonymisiert wo es nur geht, ja, lediglich Namensfrakturen sind bekannt geworden.
Man fragt sich regelmäßig, welche Maßstäbe die BRD-“Justiz“ und die Systempresse bei ihrem Vorgehen eigentlich anlegen…
Der Täter sucht die Öffentlichkeit
Ausweislich Sozialer Medien, so soll der Untermensch jedoch auf Facebook recht umtriebig sein. Wer also über einen FB-Account verfügt und zu dem Fall recherchieren möchte, dem sei ein Besuch des Profiles des Untermenschen (wohl auf FB-Gruppe zu der Stadt Weiden einliegend) anempfohlen.
Der Täter brüstet sich dort auch (nach wie vor) ob seiner Taten. Generell scheint der Untermensch sehr zu seinen Taten zu stehen; denn sein Auftreten vor Gericht ist medialerseits als bewusst „cool“ bezeichnet worden. Der Täter soll auch öfters mal den Daumen gereckt oder auch das Victory-Zeichen gezeigt sowie in die Kameras gegrinst haben. Er sucht also intensiv die Öffentlichkeit und den Kontakt zu interessierten Bürgern.
Fazit
Nach alldem kann, zumindest für den vorliegend befassten juristischen Laien, also mit Fug und Recht konstatiert werden, als dass es sich bei Patrick K. um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, welche auch nach wie vor öffentlich präsent sein will, zumal der Täter ja auch nach wie vor nicht nur zu seinen Taten steht denn auch sich ganz nonchalant damit brüstet, und seine Social Media-Präsenzen – trotz aller Kritik – aufrecht erhält etc. etc. Insoweit könnte man also davon ausgehen dass diese Gestalt wohl kein Problem damit haben dürfte Fragen zu seinen Taten zu beantworten. Aktuell ist er wohl noch in seinem Wohnort in Weiden aufhältig, bald aber schon in der JVA Weiden selbst.
Also: Informationen an alle fall- bzw. kriminalistischinteressierten Bürger, vor allem in Weiden und JVA Weiden, weiterverbreiten, sodass ggf. vielleicht eine juristische Diskussion mit diesem prominenten Protagonisten etc. zustande kommen kann und Tierhändler ob dieser Person gewarnt werden können. Bei all der regen Tätigkeit in den Sozialen Medien etc., und seiner selbst in Umlauf gebrachten Hausanschrift, so scheint der “Gute“ wohl sicherlich auch an postalischen Anfragen interessiert zu sein.
Aber letztendlich muss natürlich jeder selbst wissen wie er mit dem Fall umgeht. Der vorliegende Bericht stellt mithin lediglich eine gedankliche Auseinandersetzung mit einem aktuellen Justiz-Fall und der medialen und öffentlichen Rezeption der besagtem Falle zugrundeliegenden Geschehnisse, basierend auf den öffentlich zugänglichen Informationen, dar. Nicht mehr, nicht weniger.
Nach der dereinstigen Machtergreifung werden Fälle solcherart übrigens durch eine dann auch dem Geiste nach deutsche Justiz wieder gebührend behandelt, und Alt-Fälle neu aufgerollt werden.
In diesem Sinne: Jedem das Seine.
– Wehrwolf –