Am Dienstagnachmittage ist es zu einem weiteren feigen Anschlag durch Rotfront zum Nachteile eines prodeutschen Aktivisten erfolgt. Dieses Mal in Chemnitz. Der Anschlag erfolgte gegen 15 Uhr in dem dortigen Stadtpark, und wurde durch vier vermummte Terroristen unter Nutzung einer Machete durchgeführt. Der Geschädigte verlor durch den feigen Angriff drei Finger, welche zur Stunde immer noch nicht haben aufgefunden werden können. Man muss bei alldem bedenken, dass besagter Angriff potenziell lebensbedrohlich war, da der Geschädigte durchaus infolge der schweren Verletzung hätte verbluten können. Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum am LKA Sachsen hat die Ermittlungen an sich gezogen. Über politische Hintergründe schweigt sich das Regime bezeichnenderweise gegenüber der Öffentlichkeit aus.
Es stellt sich die Frage, inwieweit die skrupellosen Linksterroristen LINA ENGEL, JANNIS RÖHLING, JONATHAN PHILIPP MOHR, JOHANN GUNTERMANN etc. in dieses Attentat involviert sein könnten (zumal Sachsen zum Hauptoperationsgebiet dieser Leute gehört), und ob die Behörden überhaupt eine diesbzgl. Investigation erwägen. Bis auf JOHANN GUNTERMANN sind ja alle der vorstehend genannten dreckigen Untermenschen innerhalb der BRD jederzeit erreichbar.
Den meisten politisch Interessierten wird das Anfang der Woche in Chemnitz erfolgte linke Attentat sicherlich bereits bekannt sein. Ganz bewusst haben wir auch im Falle dieses ersichtlich linksmotivierten Anschlages anfänglich die weitere Entwicklung abgewartet, da sich die Lage zunächst hochdynamisch darstellte, und auch dieses Mal von Seiten der Lügenmedien und des Regimes in allerzynischster Manier der Versuch einer Massenmanipulation hinsichtlich des Tatgeschehens, vor allem der Tatmotivation unternommen wird, denn die marxistisch-anarchistische Gewaltagenda ist ja nur allzu offenbar! Und gerade der (Neo-)Marxismus wird ja mehr und mehr zur offenen Staatsräson erhoben.
Eine derartige “Skepsis“, wie sich Lügenmedien und Regime nun im vorliegenden Falle ausdrücklich vorbehalten, eine solche “Skepsis“ hätten diese schmierigen Judenknechte in Fällen wie dem angeblichen “Foltermord von Sebnitz“, dem angeblichen “Lebkuchenmesseranschlag“, dem angeblichen “Brandanschlag von Ludwigshafen“ etc. etc. – allesamt schon damals schon höchst ominöse Vorgänge – viel besser an den Tag legen sollen, aber in diesen Fällen, da waren sie sehr schnell mit der – vermeintlichen – Zuordnung –; ging es da doch gegen den Nationalen Widerstand.
Die Tatsache, dass die Lügenmedien ihre nebulösen Behauptungen in Bezug auf etwaige Zweifel hinsichtlich des Tatgeschehens offenkundig nun jedoch nicht mehr weiter verfolgen, dies illustriert insoweit die Richtigkeit der durch den Geschädigten gegenüber der Polizei diesbzgl. getätigten Aussagen.
Offenkundig wird antideutsche Gewalt seitens Lügenmedien und Blockparteien nicht “nur“ toleriert denn vielfach gar noch gutgeheißen oder gar selbst geschürt. Der Polizei sind entweder aus politischen Gründen die Hände gebunden, oder aber – zumindest aus der Führungsriege heraus – werden derartige Attentate gar noch klammheimlich – als systemerhaltend – begrüßt. Denn es ist ja ganz klar ersichtlich, als dass der Rote Terror immer weiter eskaliert – ohne dass dem auch nur ansatzweise in kriminalistischer Hinsicht – geschweige denn politisch und medial – gebührend entgegengetreten würde.
Es scheint also, dass rechtschaffene deutsche Bürger analog zu dieser sich stetig verschlechternden Sicherheitslage künftig dazu gezwungen sein könnten, noch effektivere Maßnahmen zur individuellen Eigensicherung im Sinne der Kriminalitätsprävention ergreifen zu müssen. Wir könnten an dieser Stelle zu dieser Thematik viel schreiben, aber diese Thematik kann leicht ins uferlose abdriften. Daher belassen wir es an dieser Stelle bei einer kurzen allgemeinen Zusammenfassung der Sach- und Rechtslage. Grundsätzlich muss angesichts dieses, mit einer Klinge vorgetragenen, blutigen Angriffes, allerspätestens jetzt jedenfalls davon ausgegangen werden, als dass der Feind selbst nicht mehr vor Mord(-Versuch) zurückschreckt. Insoweit sollte ein jeder individuelle Schlüsse ziehen, und sich entsprechend des Notwehr- und Nothilferechtes sowie des Rechtes auf legale Bewaffnung im Sinne des Eigenschutzes konsequent auf etwaige Angriffe von Seiten Krimineller und Terroristen vorbereiten. Vor allem auch psychologisch. Die BRD-Rechtsprechung ordnet Angriffe, welche aus Gruppen heraus vorgetragen werden pauschal mindestens als gefährliche Körperverletzung ein. Man müsste als juristischer Laie demnach also davon ausgehen, dass bereits ein bandenmäßig vorgetragener Angriff, also ab zwei oder mehr Angreifer, eine konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellt, was insoweit also individuell bereits als lebensgefährlich (mit entsprechenden Implikationen) angesehen werden könnte. Wenn die ausländischen oder linken Täter dann noch bewaffnet und/oder vermummt (also ersichtlich vorbereitet/organisiert) sind, so müsste wohl nach allgemeiner Lebenserfahrung und ständiger Rechtsprechung definitiv von einem von diesen Straftätern beabsichtigter Tötungsvorsatz zum Nachteil des jeweiligen Geschädigten angenommen, jedenfalls das vorliegen einer erheblichen Gefährdung bejaht werden. Bei der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben der eigenen Person oder Dritter infolge eines rechtswidrigen Angriffes durch Kriminelle oder Terroristen besteht nach ständiger Rechtsprechung das Recht für den Angegriffen oder denjenigen, der eine solche unmittelbar zum Nachteil eines Dritten stattfindende Straftat beobachtet, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu reagieren. Dies aber nur am Rande; eine Rechtsberatung o.ä. findet hier natürlich nicht statt, sondern lediglich eine theoretische Auseinandersetzung mit Vorgängen des Alltages im Sinne freier Berichterstattung.
So oder so sollte zumindest das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten im Alltage für Mann wie Frau jedenfalls Standard darstellen. Aber auch weitere, legale Selbstverteidigungsutensilien sollten TAGTÄGLICH zur Eigensicherung kriminalitätspräventiv mitgeführt werden. Kampfsport, Kraftsport – allgemein körperliche Ertüchtigung – etc. ist ebenfalls empfehlenswert. Wer sich zudem in der Vergangenheit vielleicht mit der Anschaffung eines oder mehrerer Hunde beschäftigt hat, der sollte ggf. spätestens jetzt konkrete Schritte zur Anschaffung eines (oder mehrerer) männlicher Wach- und Schutzhunde unternehmen (kürzlich wurden übrigens ausweislich der Medien noch zwei bewaffnete, rechtswidrig agierende Kanacken durch einen in Nothilfe und Notwehr zum Schutze seines eigenen Lebens sowie das seines Besitzers handelnden Kampfhund zerfleischt, aber das nur am Rande). Gerade Kameraden, welche aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, wären mit der Anschaffung eines Wach- und Schutzhundes in diesen Zeiten sicherlich nicht schlecht beraten (am besten ein männliches Tier, da kräftiger und resoluter. Diese Tiere verteidigen den Besitzer gegenüber Straftätern unter vollstem Einsatz, selbst wenn es ihr eigenes Leben kostet… Je besser ausgebildet, umso effektiver…). Grundsätzlich empfiehlt sich zudem die standardmäßige, kontinuierliche Nutzung von Kfz im Alltage als Fortbewegungsmittel. Zudem erscheint die Installation zusätzlicher Schließsysteme für Fenster und Türen sowie ggf. auch die Installation von Videoüberwachungskameras und Bewegungsmeldern im privaten Wohnbereich durchaus indiziert.
Wir wünschen dem schwerverwundeten Kameraden an dieser Stelle jedenfalls gute Besserung, und hoffen gleichsam, dass die Tat aufgeklärt werden kann. Kameraden, welche – wie im Falle des Schwerverwundeten – ihre Treue zu Rasse und Nation mit dem eigenen Blute besiegelt haben, ihnen ist großer Respekt zu zollen, und ihnen wird daher auch dereinst im kommenden Reiche besondere Ehrung von staatlicher Seite aus zuteil werden.
Alles für Deutschland – Deutschland über alles!
In diesem Sinne: Rotfront verrecke!
– Wehrwolf –